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12. Erlenbach: Für den großen Zehnten zu 133/150 der Staat und zu 17/150 die Grafen von Limpurg; für den kleinen, Heu- und Öhmdzehnten zu 83/150 der Staat, zu 50/150 die Pfarrei und zu 17/150 die Grafen von Limpurg; für den Weinzehnten der Staat, die Geistliche Verwaltung zu Heilbronn, die Schulen zu Erlenbach und Binswangen, die Grafen von Limpurg, Frühmeß Erlenbach; für den Neubruchzehnten der Staat allein.

13. Gochsen mit der Buchsmühle: Für den großen, kleinen und Neubruchzehnten der Staat; für den Weinzehnten theils der Staat allein, theils die Meßnerei des Orts allein, und ferner an Weinberg in Hohenroth der Staat 1/3, die Freiherrn von Gemmingen 2/3. Von Entrichtung des Heu- und Öhmdzehntens waren die Einwohner frei.

14. Gundelsheim: Für den großen, kleinen, Wein-, Blut- und Novalzehnten der Staat. Für den Heu- und Öhmdzehnten wurde Surrogatgeld bezahlt.

14a. Dornbach: Der Staat für den großen und kleinen Zehnten.

15. Hagenbach: Für den großen, kleinen und Blutzehnten der Staat zu 2/3, die Pfarrei Untergriesheim zu 1/3; für den Neubruchzehnten der Staat allein.

16. Höchstberg mit der Bachmühle und Ilgenberg: Für den großen und kleinen Zehnten in Höchstberg mit Ilgenberg die Ortspfarrei zu {{Bruch|2|6, Stadtpfarrei Neudenau zu 1/6, Freiherrn von Gemmingen-Bürg zu {{Bruch|3|6, für den Weinzehnten zu Höchstberg der Ortsgeistliche, Stadtpfarrei Neudenau und die Freiherrn von Gemmingen-Bürg; für den Neubruchzehnten von Höchstberg mit Bachmühle und Ilgenberg der Staat.

16a. Bernbronn: Der Graf von Leiningen-Billigheim für den großen, den kleinen, den Heu-, Öhmd- und Neubruchzehnten zu 2/3, die Pfarrei Neudenau zu 1/3.

17. Jagstfeld mit Friedrichshall: Für den großen Zehnten die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie.; für den Neubruchzehnten der Staat.

18. Jagsthausen mit dem Edelmannshof: Für den großen, kleinen, Heu- und Öhmd-, Wein- und Blut-, sowie den Neubruchzehnten die Freiherrn von Berlichingen-Jagsthausen; von einigen Güterstücken bezog der Ortsheilige den großen und kleinen Zehnten.

Leutersthal war als ein dem Freiherrn von Berlichingen-Jagsthausen gehöriges Hofgut zehntfrei.

Auf dem Pfizhof fand kein Zehntbezug statt, da der Ertrag des Hofes ausschließlich den Frhrn. von Berlichingen-Rossach gehörte.

19. Kochendorf: Der Staat den großen und kleinen Zehnten zu 7/32, die weiteren 25/32 besaß die Gemeinde, den Noval- und Heuzehnten der Staat allein, letzterer am Obstzehnten 7/16, am Blutzehnten 7/32, die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie. 25/32; den Weinzehnten der Staat allein von 40 Morg., von 27 Morg. 7/32, die Comp. Bube 25/32.

20. Kochersteinsfeld mit Buchhof, dem Schweizerhof und der Ziegelhütte: Der Staat für den großen, Wein- und Neubruchzehnten; für den kleinen Zehnten die Gemeinden zu 2/3, der Pfarrer zu 1/3.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0174.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)