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Haufen gebracht und versteigert, in den Gemeindewaldungen wird sie in Flächenloosen häufig noch unentgeltlich an die Ortsbürger abgegeben. Die Grasnutzung findet in Staatswaldungen auf Wegen und kahlen Plätzen mittelst Versteigerung, in den Beständen mittelst Graszettel, in den Gemeindewaldungen meist unentgeltlich statt.

Die Waldwaide wird im Bezirk nicht mehr ausgeübt. Das Bucheläckerich und die Eichelmast werden in den Staats- und gutsherrlichen Waldungen gegen Naturallieferung durch Verkauf von Flächenloosen oder gegen Zettel, in den Gemeindewaldungen theils gegen Naturallieferung, theils unentgeltlich verliehen. Wildobstnutzung kommt nicht vor.

Beeren, Haselnüsse etc. dürfen dermalen in allen Waldungen unentgeltlich gesammelt werden. Da meist natürliche Besamung vorkommt, sind Beschränkungen bis jetzt nicht nöthig geworden.

Kalk- und Sandsteinbrüche finden sich in den Waldungen häufig. Die meisten dienen zum eigenen Bedarf, und nur aus den Keupersandsteinbrüchen von Erlenbach und aus dem Lettenkohlensandsteinbruch im Staatswald Hemmrichsholz bei Roigheim werden Bausteine nach ziemlicher Entfernung versendet.

Von Insekten schaden in Flugjahren die Maikäfer, auch zerstören zuweilen die Engerlinge die Pflänzlinge in den Saatschulen. Andere Insekten kommen im Bezirk nicht in Betracht.

Schneedruck, Duftanhang und Frühfröste sind selten. Sehr großen Schaden, wie er im Laubwald nur selten vorkommt, haben im Lauf des gegenwärtigen Jahrzehnts die Stürme verursacht. Nachdem schon der Sturm des 26./27. Oktober 1870 und sofort der Sturm vom 1. Juni 1877 in sämtlichen Waldungen des Bezirks und vorzugsweise im Hardthäuser Wald große Massen von Holz umgeworfen hatte, wüthete schon wieder am 24. Mai 1878 ein Gewittersturm ausschließlich im Hardthäuser Wald, bei welchem dieser Wald von einer Windhose durchzogen wurde, welche auf ihrer Bahn von etwa 8 km Länge und durchschnittlich 80 m Breite den Holzbestand vollständig vernichtete, soweit er nicht aus Jungholz bestund. Die gebrochene Holzmasse beträgt gegen 12.000 fm.

Entwendungen von größerem Werth kommen im ganzen Oberamt in Staats- und anderen Waldungen selten vor und bleiben auch, wenn sie vorkommen, nicht unentdeckt. In den Staatswaldungen ist dieser Zustand hauptsächlich dem guten Schutzpersonal zuzuschreiben. Auch in gutsherrlichen Waldungen

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0161.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)