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zu Gunsten des Laubholzes neuerdings ziemlich aufgegeben und wird nur noch auf besonders angesprochenem Fichtenstandort geübt.

Die den Gutsherrschaften und den Gemeinden gehörigen Waldungen werden mit geringer Ausnahme als Mittelwaldungen bewirthschaftet und ist bei den Gemeinden der forstliche Betrieb nach dem Gesetz vom 16. August 1875 geregelt. Sämtliche Gemeinden, mit Ausnahme von zwei des Reviers Gundelsheim mit 267 ha, haben die Beförsterung durch die Staatsorgane angenommen.

Die Nachbesserung der Mittelwaldschläge erfolgt regelmäßig je nach Standort; zur Ergänzung des Unterholzes mit Weißbuchen, Buchen und Eichen, zur Verbesserung des Oberholzes mit Eichen, Eschen, Forchen und Lerchen etc. etc. Die Bestandespflege wird in sämtlichen Waldungen mittelst Durchforstungen, Reinigungen und Aufastungen geleistet, worüber die für sämtliche Staatswaldungen und Gemeindewaldungen, sowie die meisten gutsherrlichen Waldungen gefertigten Waldwirthschaftspläne spezielle Vorschriften geben.

Die Privatwaldungen werden entweder femelweise genützt oder als Mittelwaldungen mit niederer Umtriebszeit und schwächerem Oberholz.

Eigentliche Eichenschälwaldungen mit entsprechendem Umtrieb kommen im Bezirk nur auf kleinen Flächen vor; jedoch wird vielfach Eichenrinde gewonnen bei Zwischennutzungen in den Hochwaldungen des Staats und in den Mittelwaldschlägen der Gemeinden und Privaten. Die Bemühungen der Forstbeamten, bei Privaten auf Schälwaldzucht hinzuwirken, waren bis jetzt meist fruchtlos.

Die Umtriebszeit beträgt in den Buchenhochwaldungen 80 bis 100 Jahre, Fichtenhochwaldungen ditto, Forchenhochwaldungen 60 Jahre.

In den Mittelwaldungen erhält das Unterholz eine Umtriebszeit von 20–30 Jahren. Vom Oberholz werden übergehalten: Eichen bis zu 200 Jahren, Buchen bis zu 90 und 120 Jahren, Birken auf der Lettenkohle bis zu 90 Jahren, Birken auf Muschelkalk und Keuper bis zu 60 Jahren.

Der jährliche Holzertrag ohne Stockholz, Leseholz und Reisig beträgt durchschnittlich jährlich in Staatswaldungen 4630 fm Derbholz, zur Zeit in Körperschaftswaldungen bei einer jährlichen Unterholzschlagfläche von 109,8 ha 7063 fm Oberholz-

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0158.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)