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Herzog die schon von dem frühern Propst entworfene Übereinkunft von 1518 Juni 28., wonach das Kloster Denkendorf auf 3 Jahre die ehemaligen Stiftsgüter von Tachenhausen gegen eine jährliche Abgabe von 220 fl. an die Stuttgarter Sängercapelle genießen durfte und bloß einen Caplan in Tachenhausen zu unterhalten hatte. Nach Vertreibung Herzogs Ulrich entzog die österreichische Regierung alsbald die Tachenhäuser Gefälle den Sängern Herzogs Ulrich. Da die dortige reiche Pfründe für einen Günstling der österreichischen Regierung viel Lockendes hatte, so wurde der Augsburger Domherr Otto Truchseß zu Waldburg, Sohn des Truchseßen Wilhelm zu Waldburg, österreichischen Statthalters in Württemberg, mit der Tachenhauser Pfarrkirche förmlich belehnt. Hierauf traf der Vater des Domherrn im Namen seines Sohnes im Jahr 1523 eine neue Übereinkunft mit dem Propst zu Denkendorf, wonach dieser auf 6 Jahre die Administration und sämmtliche Nutzungen von Tachenhausen überlassen erhielt, dagegen außer der Besorgung der Seelsorge einen jährlichen Abtrag von 180 fl. (statt der vormals an Ulrichs Sänger zu bezahlenden 220 fl.) zu entrichten hatte. Diesen Zeitpunkt benützten klüglich die Vorsteher der Stadt Nürtingen; sie gaben dem Truchseßen eine lebenslängliche Pension von 200 fl., jährlich statt der bisher von Kloster Denkendorf abgelieferten 180 fl.,vermochten denselben, sich mit diesem Kloster abzufinden und erhielten somit Tachenhausen, welches sie dem Hospital einverleibten. Zu dieser Incorporirung gab Erzherzog Ferdinand in dem Stiftungsbrief des Nürtinger Spitals von 1526 Mai 22. die Genehmigung unter der Bedingung, daß die Stadt einen Priester nebst einem Helfer bei der Kirche zu unterhalten habe. Nach mancherlei Schwierigkeiten erfolgte endlich im Jahr 1528 die bischöfliche Zustimmung. Als Herzog Ulrich im Jahr 1534 in seinem Herzogthum wieder eingesetzt wurde, gab er dem Nürtinger Magistrat den Befehl, die bisher an den Truchseßen Otto bezahlten jährlichen 200 fl. nicht mehr an denselben, sondern zu des Herzogs Händen abzuliefern; auch mußten die Nürtinger, wenn sie anders die Genehmigung des Herzogs zu Einverleibung der Tachenhauser Kirche erlangen wollten, im Jahr 1536 unter andern Zugeständnissen einige landgarbenpflichtige Höfe zu Ohmden und die Waldungen von Tachenhausen an die Herrschaft abtreten. Trotz der hiedurch und früher schon eingetretenen Verminderung des Kircheneinkommens wurde dieses doch bei dieser Gelegenheit noch zu 500 Pfd. Heller berechnet. Übrigens wurde zugleich der Gottesdienst an der Kirche für aufgehoben erklärt (die Einwohner nach Nürtingen, 1587 nach Ober-Boihingen eingepfarrt), somit dem Hospital die Unterhaltung

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Nürtingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1848, Seite 208. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAN%C3%BCrtingen_208.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)