Rindviehzucht. Die Gewerbe sind nur in der Oberamtsstadt von einigem Belang.
Der Geldwerth des vorhandenen Vermögens beläuft sich nach dem zwanzigfachen Betrag des angenommenen jährlichen Ertrags
an Grundeigenthum auf | 5.025.381 fl. |
an Gebäuden | 2.679.661 " |
an Vieh | 374.123 " |
Zusammen | 8.079.102 fl. |
Davon ist a) steuerfrei: | |
Grundeigenthum | 128.724 fl. 10 kr. |
Gebäude | 236.800 " — |
Zusammen | 365.524 fl. 10 kr. |
b) steuerbar: | |
Grundeigenthum | 4.896.593 fl. 50 kr. |
Gebäude | 2.442.861 " — |
Zusammen | 7.339.454 fl. 50 kr. |
Das steuerfreie Vermögen verhält sich also zu dem steuerbaren wie 1 : 20,07 oder das steuerfreie Vermögen beträgt 1/20 des Ganzen. An steuerbarem Vermögen kommen auf je einen Einwohner (nach dem Bevölkerungsstand vom 3. Dec. 1846) a) mit Einrechnung des Viehs 279 fl. 17 kr.; b) ohne dasselbe 266 fl. 22 kr.; und je auf eine Familie a) mit Einrechnung des Viehs 1286 fl. 53 kr.; b) ohne dasselbe 1227 fl. 18 kr.
Der Wohlstand der Bezirksbewohner ist – auch bei dem bescheidenen Maßstab unserer vaterländischen Verhältnisse – doch nur mittelmäßig zu nennen. Zwar übertrifft er um etwas den Wohlstand derjenigen benachbarten Bezirke, welche hierin mehr oder weniger von den prekären Erfolgen ihres Weinbaus abhängen. Die Hauptnahrungsquellen ergänzen sich hier gegenseitig in einem etwas günstigeren Verhältniß. Allein die sehr dichte Bevölkerung von
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Nürtingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1848, Seite 053. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAN%C3%BCrtingen_053.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)