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und weltliche Obrigkeit darüber zuwies. Der Herzog befahl nun dem Abt und Convente zurückzukehren, was dieselben aber eine Zeitlang hinausschoben. Inzwischen starb der Abt, und es entspann sich ein Streit zwischen dem Kloster und dem Herzog über die Neuwahl, wobei jenes sein Schirmrecht gar nicht anerkennen wollte, bis sie auf den Rath ihres Superiors in Neuburg nachgaben und gemäß dem Vorschlag des Herzogs einen geborenen Wirtemberger, den bisherigen Abt Michael von Herrenalb, zum Abte wählten. Dieser mußte bei seinem Amtsantritt 21. Oct. mit dem Convent einen Revers ausstellen, kraft dessen sie den Herzog als ihren erblichen Schutz- und Schirmherrn unwiderruflich annahmen, dieser aber sich die weltliche Obrigkeit, die Geleite, die Wildbänne, hohe und niedere Gerichte, Bußen und Frevel und das Recht, dem Kloster einen Vogt zu bestellen, vorbehielt und ihnen die Befugniß, ihre Amtsorte sich huldigen zu lassen, ihre Renten, Gilten, Zinse, Gefälle, Hauptrechte, Frohndienste, Mannsteuern und andere Steuern und Gerechtigkeiten zusicherte. Dem Abt wurde die Stelle unter den Prälaten auf Landtägen und sonst, den Dörfern aber als einem besonderen Amt die unter den Städten und Ämtern der Landschaft angewiesen und die Streichung des Klosters aus der Reichsmatrikel durchgesetzt. Doch wurde der Abt noch wiederholt vom Kaiser auf Reichstage geladen. 13. Nov. 1512 verzichtet endlich auch Pfalz völlig auf das Kloster.

Nachdem aber 1519 H. Ulrich vertrieben worden, wollte 18. Apr. Pfalzgraf Wilhelm dasselbe, das sich ihm gutwillig ergeben und für 8000 fl. verbürgt hatte, wieder in seinen Schirm nehmen, der schwäbische Bund litt jedoch nicht, daß dieses edle Kleinod dem Fürstenthum Wirtemberg entzogen werde. Dagegen K. Karl V. stellte 2. Febr. 1521 dem Abte die Vogteigerechtigkeit frei zu. Franz von Sickingen, der für seine Vermittlung mit dem Pfalzgrafen vom Kloster eine namhafte Summe erhalten, ließ es am 10. Mai 1519 wieder genießen, daß seine Vorältern darin begraben lagen, brandschatzte seinen Hof zu Heilbronn, doch nicht höher als um 1200 fl. für sich und 100 fl. für seinen Schreiber, „der etwan – zuweilen – sein Schererknecht was“ (Stumphart, s. Sattl. Herz. 2, Beil. 21). Bei dem vergeblichen Einfall, den H. Ulrich noch im gleichen Jahr in sein Land machte, huldigte ihm Maulbronn vorübergehend wieder 9. August.

Auch im Bauernkrieg kam das Kloster verhältnißmäßig glimpflich weg. Statthalter und Regent hatten trotz ergangener Bitte versäumt, dasselbe mit gehöriger Besatzung zu schützen, und so fiel denn um den 18.–21. April 1525 ein Theil des Stocksberger Haufens darin ein und ließ es sich mehrere Tage wohl sein, doch ohne die Gebäude wesentlich zu beschädigen. Am 29. April hatte Jäcklein

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Maulbronn. H. Lindemann, Stuttgart 1870, Seite 181. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMaulbronn0181.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)