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sie sich gegen Westen wendet, durch den Wald Enkertsrain und an die Stelle, wo die Dürrmenz-Pinacher Vicinalstraße das Feld erreicht und die oben beschriebene Verschanzungslinie schneidet; hier stand nun ein Blockhaus, von dem noch deutliche Spuren vorhanden sind. Von dieser Stelle lief der Schanzgraben am südlichen Saum des Waldes Rothenberg hin bis an die Landesgrenze; hier macht sie einen stumpfen Winkel und lauft an der Landesgrenze fort bis an die Enz gegenüber von Enzberg. Auf der andern Seite der Enz finden sich keine Spuren mehr von dieser zweiten Verschanzung, mit Ausnahme des sog. Schanzgrabens, der auf der Markung Ötisheim an der Landesgrenze durch den Wald Schanzhau bis zu dem Eichelberg schnurgerade hinzieht. Auf dem Eichelberg trifft man eine viereckige Schanze (Redoute), ebenso auf der Reichshalde oberhalb des Eilfinger Hofs, eine im Steigwald, welche übrigens schon im Jahr 1534 aufgeworfen wurde (s. v. Martens, Geschichte kriegerischer Ereignisse in Württemberg, S. 239), ferner eine Sternschanze auf dem Sauberg bei Schönenberg und endlich noch eine sehr beträchtliche viereckige Schanze auf dem Hagenrain zwischen Derdingen und Sternenfels. Diese von der Hauptverschanzungslinie vorgeschobenen Schanzen, Redouten und Blockhäuser liegen sämtlich auf dominirenden Punkten und scheinen zur Überwachung der Gegend angelegt worden zu sein. Die Redouten sind im Viereck angelegt, wovon jede Seite 30 Schritte lang ist; die Höhe des Walls beträgt nach der Innenseite 4′, bis zur Sohle des außen hinziehenden Grabens 10′. Die durch den Bezirk führende Hauptschanze (Landgraben) besteht aus einem Wall, an dessen Außenseite ein Graben hinläuft; an noch erhaltenen Stellen ist der Wall gegen innen etwa 6′, gegen außen bis zur Grabensohle 10′ bis 12′ hoch.


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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Maulbronn. H. Lindemann, Stuttgart 1870, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMaulbronn0127.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)