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etc. etc. ist sehr gesucht und wird zum Theil in einer Ausdehnung bezogen, die mit der Erhaltung und Verbesserung des Waldes unvereinbar und als der Krebsschaden der Wälder des Bezirks zu betrachten ist.

3. Die Gräserei ist auf unschädlichen Plätzen in den Gemeindewaldungen gestattet. Der Grasertrag auf den Planieen der Staatswaldungen wird alljährlich verkauft und nur in Ausnahmsfällen auf Grund ausgestellter Graszettel genutzt.

4. Das Eckerich (Eicheln, Bucheln) wird, soweit es nicht für die natürliche Verjüngung des Waldes und für die Kulturen nöthig ist, in Mastjahren gewöhnlich gegen eine Naturalabgabe oder gegen einen kleinen Geldbetrag verliehen; in den Gemeindewaldungen, wo diese früher dem Staat gehörige Nebennutzung abgelöst wurde, verwenden die Eigenthümer den Eckerichertrag theils zu eigenen Waldkulturen, theils zur Schweinemast; die Bucheln zur Ölbereitung.

5. Der geringfügige Ertrag an Wildobst wird in den Staats- und Gemeindewaldungen verliehen.

6. Waldweide findet, nachdem das bisher noch bestandene und hier und da noch ausgeübte Recht der Gemeinde Sternenfels, das Vieh in die Staatswaldungen einzutreiben, durch Übereinkunft abgelöst worden ist, auf fremdem Waldeigenthum nicht mehr statt. Haselnüsse, eßbare Beeren, officinelle Kräuter etc. etc. werden gesammelt, aber nicht verliehen.

Der Holzertrag der Waldungen reicht nicht allein zur Befriedigung der Bezirksangehörigen, sondern erlaubt noch eine namhafte Ausfuhr an Nutz- und Brennholz, hauptsächlich in die Bezirksorte der badischen Ämter Bretten und Eppingen; auch an die Holzverwaltung Stuttgart werden alljährlich aus den Revieren Maulbronn und Zaisersweiher 200 Klafter buchen Brennholz abgegeben.

Stärkeres Eichenholz wird von den Händlern der Umgegend zu Sägwaren aufgekauft und geht zum Theil an den Rhein. Die jährliche Ausfuhr beträgt etwa 6000 Klafter. In den Staatswaldungen wird das Holzerzeugniß mit Ausnahme des an Berechtigte abgegebenen und zu Staatszwecken verwendeten im Aufstreich verkauft, während man in den Gemeindewaldungen einen Theil des Brennholzes als sog. Holzgabe an die Gemeindebürger vertheilt, den Rest aber im Aufstreich verkauft und den Erlös zu Gemeindezwecken verwendet; einzelne Gemeinden verkaufen den ganzen Ertrag der Waldungen und reichen den Ortsbürgern einen Theil des Erlöses oder sie verwenden ihn ganz für Gemeindezwecke.

Von Holz verzehrenden Gewerben sind zu nennen: Fabriken, Bierbrauereien, Branntweinbrennereien, Ziegelöfen, Schmiedessen, Bäckereien etc., dagegen bestehen mit Ausnahme von Schönenberg in allen Orten öffentliche Backhäuser und überdies noch mit Ausnahme

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Maulbronn. H. Lindemann, Stuttgart 1870, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMaulbronn0094.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)