Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

„Scheiterburg“ wurden vor einigen Jahren, Bausteine, Bauschutt, Ziegel etc. von der hier gestandenen Burg ausgegraben.

Ein alter Weg führt unter der Benennung „Heerweg“ von Oberstenfeld in der Richtung gegen Abstatt.

Die alte Schreibweise von O. ist Oberstenvelt, zuweilen wird in neuerer Zeit der Name fehlerhaft Obristenfeld geschrieben.

Die Gründung des ursprünglich regulären Chorfrauenstifts zu Ehren der heil. Maria, St. Johannis des Täufers und St. Blasius fällt in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die nähern Umstände sind unbekannt; um die Stiftung wesentlich verdient machten sich die Hacken von Hoheneck, welche ihr Erbbegräbniß allda hatten. (Urk. P. Innocenz IV. vom 23. Dez. 1249). Die Urkunde vom J. 1016, wonach ein Graf Adelhard und sein Sohn Heinrich der Stifter gewesen wäre (Württ. Urk.-Buch 1, 249 ff.) ist unterschoben worden; sie hatte mithelfen sollen, das Stift der ordentlichen Jurisdiction des Diözesanbischofs zu Speier zu entziehen und es unmittelbar unter den erzbischöflichen Stuhl von Mainz zu stellen – was freilich nicht gelang. Die älteste ächte Urkunde ist vom 17. Oct. 1244. Am 27. Nov. 1247 ertheilte P. Innocenz IV. der Stiftung seinen Schirmbrief. Spätere päbstliche Bullen schützten das Stift gegen das Aufdringen von Personen in seine Pfründen und sicherten die freie Wahl der Äbtissin; die ältesten Stiftsstatuten sind aus der Zeit des Bischofs Heinrich von Speier (1245–72).

Die Schirmvögte, wenigstens in der ersten Hälfte des 14. Jahrh., waren die Hummel von Lichtenberg, in deren Familie Albrecht Hummel und Heinrich Gebrüder den 27. Aug. 1357 mit Lichtenberg (s. d.) an Württemberg verkauften „die Vogtei über das Kloster zu O. und alle die Recht, so sie an derselben Vogtei und zu dem Kl. O. und zu dem Dorf und zu allem dem, das dazu gehört, hatten oder haben.“ Seitdem blieb diese Vogtei württembergisch; im J. 1396 machte Württemberg auf einen entstandenen Streit im Anschluß an frühere Bestimmungen des Stifts folgenden Vergleich: „die zu den Pfründen der Stiftsfräulein bestimmten Einkünfte sollen diesen ohne Abzug gereicht werden; wenn aber eine derselben stirbt, welche von ihrer Familie ein besonderes Leibgeding genoß, so fällt dieses halb an die Äbtissin, halb an den Konvent. Im Laufe des 15, vielleicht schon im 14. Jahrhundert, fiel die klösterliche Regel weg und O. wurde mehr eine Anstalt zur Aufnahme wenig bemittelter, unverheiratheter Edelfräulein mit freiem Wiederaustritt. Gegenüber dem Ansinnen Graf Eberhards im Bart, welcher einst 1478 ein

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 264. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0264.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)