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4) das Eckerig wird in den Staatswaldungen gegen eine Naturallieferung verliehen und wieder zur Aufforstung und Verbesserung der Waldungen verwendet; in den Gemeindewaldungen, wo diese dem Staat früher zugehörige Nebennutzung abgelöst wurde, verwenden die Eigenthümer den Eckerigertrag theils zu eigenen Waldkulturen, theils zur Ölbereitung etc.;
5) das Besenreis wird entweder im Revierpreis abgegeben oder durch besonders aufgestellte Personen unschädlich geschnitten;
6) das Wildobst wird sowohl in den Staats- als in den Gemeindewaldungen verliehen.

Die Waldweide findet nicht mehr statt.

Außer den gewöhnlichen Waldnutzungen werden Haselnüsse, eßbare Beeren, officinelle Kräuter etc. gesammelt, aber nicht verliehen.

Der Holzertrag der Waldungen reicht nicht nur zur Befriedigung der Bezirksangehörigen hin, sondern erlaubt noch eine bedeutende Ausfuhr an Nutz- und Brennholz; das Brennholz kommt hauptsächlich nach Ludwigsburg, Bietigheim und Heilbronn, das Langholz größtentheils nach Heilbronn und ins Ausland. Es werden jährlich gegen 1600 Klafter ausgeführt. In den Staatswaldungen wird das Holzerzeugniß, mit Ausnahme des an Berechtigte abgegebenen und zu Staatszwecken verwendeten, im Aufstreich verkauft, während man in den Gemeindewaldungen einen Theil des Brennholzes als sogen. Holzgaben an die Gemeindebürger vertheilt, den Rest aber im Aufstreich verkauft und den Erlös zu Gemeindezwecken verwendet; einzelne Gemeinden verkaufen den ganzen Ertrag der Waldungen und reichen den Ortsbürgern einen Theil des Erlöses und verwenden den Rest ebenfalls zu Gemeindezwecken. Nach Umständen erhalten Gemeindeglieder auch Bauholz, je nach dem Herkommen oder zu ermäßigten Preisen, aus den Gemeindewaldungen.

Von holzverzehrenden Gewerben sind zu nennen: Fabriken, Bierbrauereien, Branntweinbrennereien, Ziegelöfen, Schmidessen, Bäckereien etc.; dagegen bestehen in den meisten Gemeinden holzersparende öffentliche Back- und Waschhäuser.

Die Holzpreise in dem Forstbezirk Reichenberg betrugen:

Nutzholz (per Kubikfuß)
in den Jahren: 1800 1820 1840
Eichenholz 7–9 kr. 10–14 kr. 8,8 kr.
Buchenholz – kr. 9–10 kr. 9,5 kr.
Nadelholz – kr. 4–6 kr. 6,3–8,4 kr.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0070.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)