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mit dem armen Bremelauer Heiligen vereinigt wurde. Fürstenberg hat auch hier den halben Zehenten. Der Heuhof ist der alte Weiler Heudorf, der wahrscheinlich im dreyßigjährigen Kriege zu Grunde gegangen ist. Von dem Kloster Marchthal wurde er in ein Maiergut verwandelt. Das Kloster baute hier ein sogenanntes Schlößchen, das dem Pater Statthalter zum Sitz diente, nun aber für zwey Bauern eingerichtet ist, an welche der Hof verliehen ist.


12. Buttenhausen,

ein ev. Pfarrd. an der Lauter, 11/2 St. von Münsingen, mit 240 ev., 31 kath. und 193 jüdischen (1823 zusammen 464) Einwohnern, C.A. Münsingen, F.A. Zwiefalten, R. Grafeneck.

Grund- und Patronatsherr ist der Herr von Weidenbach, Namens seiner Gattin, einer geb. Freyinn von Münch. Das Pfarrhaus hat die Heiligenpflege des Orts zu bauen.

Zehnten bezieht die Grundherrschaft nur von einigen Äckern, und die Pfarrey von den umgebrochenen Wiesen und Gärten. Alles übrige Feld gibt Landgarben.

Gefälle bezieht die Grundherrschaft 434 fl. 50 kr. und 4 Sri. Dinkel und 1 Schl. 7 Sri. Haber, unter dem Geld sind 156 fl. 6 kr. Frohnsurrogatgelder; ferner bezieht die Grundherrschaft die Landgarbe, deren Betrag im Kataster zu 1000 fl. 331/2 kr. berechnet ist.

Der Staat bezieht 1) von den Juden a) Schutz- und Schirmgeld von jedem 4 fl., von dem Rabbiner, Vorsänger und den Wittwen 2 fl. b) Aufnahmsgebühr für einen fremden Juden 50 fl.; eine fremde Jüdin 20 fl., ein fremdes Judenkind 5 fl., für einen einheimischen Judensohn 15 fl. 2) von jedem Einwohner 3 V. 3 E. 2 F. Zollhaber, und 3) von 4 christlichen Familien, getheilt mit der Grundherrschaft, jährlich 12 fl.

Das Rittergut Buttenhausen, welches vormals dem Ritter-Canton Donau einverleibt war, ist ein freyes Erbgut,

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen131.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)