Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

dem Gotteshaus und denen zu Laichingen abseyn und alle Güter rechte Erblehen und Erbgüter heissen und seyn sollen.“ Derselbe Vergleich wurde i. J. zwischen Sontheim und dem Kloster zu Stande gebracht. [1]

Von den alten einheimischen Adelsgeschlechtern sind nur noch zwei einzige in dem Oberamte vorhanden, von Spät und von Stein, alle übrige sind verschwunden.

Noch dürften hier einige Bemerkungen über die Verbindung der einzelnen Bestandtheile des Oberamts zum Ganzen nicht überflüssig seyn. Schon in alten Zeiten bildete der Münsinger Bezirk, welcher den Grund- und Hauptbestandtheil des jetzigen Oberamts ausmacht, ein eigenes Amt, und als eine besondere Amtsstadt hat Münsingen auch die Verträge von Urach und Münsingen in den Jahren 1473 und 1482 unterzeichnet. Aber wie Pfullingen, war sie mit ihrem Bezirke als Unteramt Urach einverleibt. Von dieser Verbindung wurde die Stadt, jedoch durch eine Verordnung vom 6. Nov. 1654 „besonderer Ursachen willen und zu Abschneidung fernerer Dissension“ befreyt, und mit ihrem Bezirke „als ein sich selbst besteuerndes Amt separirt,“ und hat darauf die Stadt auf Landtagen Sitz und Stimme erhalten. Zu dem alten Amte kam in der Folge auch Ödenwaldstetten. Bey der Veränderung, welche durch eine k. Verordnung vom 26. April 1808 mit den Oberämtern vorging, wurden Münsingen die Uracher Unterämter Steingebronn


  1. Abschaffung der Gnossery“ sind beyde Urkunden überschrieben; die Gnossery wird aber auch in einem andern Fall verkauft. Hans Huber zu Rottenacker verkauft 1511 sein Gut sammt der Gnossery an das Kloster Blaubeuren, und erhält es vom Kloster wieder als Falllehen zurück. Die Laichinger Urkunde enthält auch mehrere Bestimmungen, wonach die Verfügung des Abts über Leibeigene und Falllehen schon von Alters her sehr beschränkt war – Bestimmungen, die in Beziehung auf die grundherrlichen Verhältnisse sehr merkwürdig sind. S. auch Laichingen.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen010.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)