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Lehen erhielt (s. Geisingen); der Rest der Stammheimischen Allodien dagegen wurde erst 1637 von Ursula von Stammheim, geb. von Schertlin, an Johann Heinrich von Schertlin, ihren Brudersohn, verkauft (Lebensbeschreibung Seb. Schertlins Beil. 64). Die hiesigen Erwerbungen vererbten sich sofort auf die Schertlin’schen Nachkommen, bis den 10. Dec. 1782 Christian Adam Schertel von Burtenbach seine Hälfte von Beihingen nebst der mit den von Gemmingen gemeinschaftlichen Mitherrschaft bei der hiesigen Kirche, ferner das Dorf Geisingen, beides Lehen von Württemberg, an den Herzog Karl von Württemberg verkaufte, welcher sie zu den herzoglichen Kammerschreibereigütern fügte.

Außer den beiderseitigen Vogtherrschaften hatte auch die Salve-Brüderschaft in Stuttgart (nachher die Stuttgarter Spitalpflege) Güter und Gefälle, und die Pfarrei Kleinbottwar eine Fruchtgülte von einem Hofe.

Von Beihingen existirt ein interessantes Vogtbuch oder Polizeiordnung vom Jahre 1590 nebst dem Losungs- und Erbrecht daselbst (abgedruckt bei Mader reichsritterschaftl. Magazin 10, 546–614).

Der älteste bekannte hiesige Pfarrer ist Reinhard (Reinhardus plebanus in Bihingen, in einer Kl. Steinheimer Urk. vom 4. März 1257). Kirchenrector in den 1390er Jahren war Graf Georg von Löwenstein (Act. Pal. 1, 350). Im 16. Jahrhundert bestund neben der Pfarrei noch eine Frühmesserei.

Johann Nothaft Ritter, Hans von Stammheim und Werner Nothaft Edelknechte, Meister Johann Schempf, der Kirchherr und Jodocus Schadhausen, der Beneficiat des Altars der Jungfrau Maria der Pfarrkirche in Beihingen errichteten die Brüderschaft der Heiligen Sebastian und Veit, welche von dem bischöflichen Generalvicariat in Speier den 21. April 1486 bestätigt wurde.

Nach der Reformation zog man die Brüderschaftskasse größtentheils zur Besoldung des Schulmeisters.

Die Pfarrei, deren Patronat Herzog Christoph den 14. Jan. 1551 von Heimeran Nothaft gegen das zu Oßweil vertauschte (Scheffer 108), wird heutzutage von der Krone allein besetzt; ehmals hatten die Herren von Gemmingen das Mitrecht, den Pfarrer zu confirmiren.

Die Ernennung zum Schuldienste steht der Grundherrschaft von Gemmingen zu, dagegen der Krone das Recht der Bestätigung.

In den Reichskriegen gegen Frankreich fanden hier Neckarübergänge Statt, am 17. (27.) und 18. (28.) Juli 1693 der Franzosen,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg. Karl Aue, Stuttgart 1859, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALudwigsburg0193.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)