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Orten des Landes erhoben wurde). Alle diese Gefälle wurden gleich den eigentlichen Zins- und Lehngefällen und den aus der Leibeigenschaft herrührenden Abgaben und gleich den Frohnen, insoweit sie nicht schon durch die Gesetze vom 27. 28. u. 29. Okt. 1836 beseitigt, d. h. theils erlassen, theils abgelöst worden waren, vollends durch die Grund-Entlastungsgesetze von 1848 und 1849 gegen eine durch den Staat vermittelte Entschädigung der Privatberechtigten aufgehoben, beziehungsweise gegenüber von der Staatsfinanzverwaltung, der Hofdomänenkammer und den unter öffentlicher Aufsicht stehenden Körperschaften sowie den Kirchenpfründen abgelöst. Das in Folge der zuletzt erwähnten Gesetze ermittelte Ablösungskapital von sämmtlichen Gefällen des Bezirks beläuft sich (die von Seiten der Privatberechtigten etwa ohne Anrufung der Ablösungskasse zu Stande gekommenen Ablösungen abgerechnet) ungefähr auf –> 132.500 fl.

D. Die Zehnten.

Was die Zehnten anbelangt, so gehörte der große Frucht- und Weinzehnten in der Regel ganz oder zum größten Theile dem Staat oder der Hofdomänenkammer, der kleine Zehnten sowie der Heu- und Blutzehnten dagegen meistens den Stiftungspflegen und Ortspfarreien; von letzteren waren übrigens mehrere Zehnten gegen Äquivalente an den Staat oder an die Hofdomänenkammer zum Zwecke der Vereinigung mit dem großen Zehnten übergegangen, bevor die Ablösung der Zehnten überhaupt eintrat.

Vor der letzteren bestanden in dem Bezirk folgende Zehnt-Verhältnisse: In Ludwigsburg war die ganze Markung zehntfrei, indem für das ursprünglich dem Kameralamt zehntbare Feld schon früher Grundzins surrogirt worden war, der mit einem Kapital von 325 fl. 5 kr. abgelöst wurde. In Aldingen bezog den großen Zehnten und den Weinzehnten das Kameralamt, den kleinen Zehnten nebst dem Heu- und Blutzehnten aber die Pfarrei. In Asperg bezog den großen Zehnten gleich dem Wein- und Heuzehnten das Kameralamt. In Benningen wurde der große Zehnten und der Weinzehnten von dem Kameralamt, der kleine Zehnten aber von der Pfarrei und der Heuzehnten (jedoch nur aus 98 Morgen) je zur Hälfte vom Kameralamt und von der Pfarrei erhoben. In Beihingen erhob den Weinzehnten das Kameralamt in Gemeinschaft mit der Stiftungsverwaltung Stuttgart. Zu Bissingen hatte den großen Zehnten, den kleinen Zehnten, den Heuzehnten und den Weinzehnten das Kameralamt zu 13/36, den kleinen und Heuzehnten die Pfarrei zu 1/3 und den übrigen Theil der vier Zehntgattungen der Hospital und Heilige zu

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg. Karl Aue, Stuttgart 1859, Seite 066. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALudwigsburg0066.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)