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Rücksicht auf den Herbst-Ertrag alljährlich gereicht werden sollten, besonders bei Weinfehljahren den Pflichtigen sehr beschwerlich wurden; ihre Ablösung hatten daher schon die Edikte von 1817 etc. sehr erleichtert, bis sie durch die jüngsten Gesetze von den Jahren 1848 und 1849 ganz beseitigt wurden.

Auch Theilgebühren waren nicht selten; sie kamen besonders in den Orten Benningen, Geisingen und Kornwestheim vor. Man findet Theilgebühren von allen möglichen Quoten, vom halben bis zum 30fachen Betrage sich bewegend; manchmal ruhten sogar auf Einem und demselben Grundstücke 3–4erlei Theilgebühren neben einander; so gaben z. B. nach dem Gröninger Kellereilagerbuch „von einem Weinberge zu Asperg, fünf Morgen groß, 31/2 Morgen den halben Theil, 1 Morgen den dritten und 1/2 Morgen den vierten Theil.“ Aus einem Gut von 741/2 Morgen hatte der Besitzer an Landacht zu reichen: „uß zwei Morgen das Viertel, uß 9 Morgen das Sechstheil, uß 4 Morgen das Fünftheil, uß 10 Morgen das Sechstheil, uß 5 Morgen auch das Sechstheil, uß 6 Morgen auch das Sechstheil, uß 11/2 Morgen das Siebentheil, uß 1 Morgen das Fünftheil und uß 36 Morgen das Sechstheil.“ Nach einer Angabe vom Jahre 1736 waren in dem damaligen Amte Gröningen „von den Äckern 22 M. 3 Vrtl. dreitheilig, 117 M. 2 Vrtl. viertheilig, 22 M. fünftheilig, und 1 M. 3 Vrtl. sechstheilig; und von den Weinbergen 9 M. 1 Vrtl. fünftheilig und 26 M. sechstheilig.“

Gemischte Gerichts- und grundherrliche Gefälle kamen ebenfalls in einzelnen Orten des Bezirks vor; sie standen theils der K. Staatsfinanzverwaltung, theils der Hofdomänenkammer, theils Privatpersonen zu. Dahin gehörten besonders Beeden, Kellereisteuern, Vogtfrüchte, Concessionsgebühren, Gebäudezinse und andere Gefälle dieser Art. So gaben z. B. „die von Tamme (Thamm) jährlich 40 Malter Vogthaber“ und zu Beihingen (einem Orte, welches mit Gericht und Vogtei halb zu Württemberg gehörte) „hatte die Herrschaft liegend 18 Mrg. Ackers, die vogtbar waren; derselben Morgen gab jeglicher 1 Simri nach der Zelge, was darauf wachst und so sie im Brauch (Brache) lagen, so gab jeglich Morgen 3 Heller.“ In Neckargröningen lasteten zwei bis zehn Simri „Vogthaber“ auf den Häusern. Erwähnenswerth ist noch als eine ganz sonderbare Gült eine Abgabe, von welcher das Lagerbuch sagt: „Nithart gibt uz sinem Hofe 61/2 Simri Vogthaber, dafür soll er geben L. Aychüre; wenn er aber die Aychüre nit gibt, so muß er den Haber geben und der Hof ist vogtbar.“ Die Orte Kornwestheim und Asperg „gaben jährlich 6 Pfund Waydrinder“ (welche Ähnlichkeit mit dem Hühnerzins hat, der in verschiedenen

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg. Karl Aue, Stuttgart 1859, Seite 065. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALudwigsburg0065.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)