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in Stücke von Viertelsmorgen abgetheilt und zur Benützung des Stock- und Wurzelholzes sowie zur zwei- bis dreijährigen landwirthschaftlichen Benützung an die Einwohner der benachbarten Orte verliehen. Nachdem die Pächter die Stöcke gerodet haben, findet vollständiger Umbruch des Waldbodens statt, so daß auch das schwächste Wurzelholz benützt und der Boden tüchtig gelockert wird. Mit dem letzten landwirthschaftlichen Anbau wird der Holzanbau verbunden theils durch Ansaat von Eichen und Buchen, theils mehr noch durch Pflanzung dieser und anderer edler Laubholzarten. Die Pächter müssen die Holzsaat und Holzpflanzenreihen durchaus in Acht nehmen und schonen, sowie für jede beschädigte Holzpflanze eine Vertragsstrafe von 6 kr. hinterlegen. Der Holzzucht kommt die tiefe Bearbeitung und Lockerung des Bodens sehr zu statten; die Holzpflanzen entwickeln sich rasch und sicher und gedeihen vortrefflich in dem bebauten Lande. Nebenbei wird außer dem nicht unbedeutenden Ertrag an Hackfrüchten und andern Sommergewächsen (Winterfrüchte dürfen nicht gebaut werden) eine weit größere Menge von Stock- und Wurzelholz gewonnen, als dieß bei andern Betriebsarten der Fall ist. Vom Morgen wurde in den letzten Jahren ein Pachtgeld von 20 fl. jährlich mit Einschluß des Rechts auf die Benützung von Stock- und Wurzelholz erzielt.

Die Laubholzhochwald- und die Nadelholzbestände werden in einer Umtriebszeit von 60 bis 80 Jahren bewirthschaftet, wobei auf die Erhaltung des Eichenoberholzes in allen Bestandesarten Bedacht genommen wird, und man darf annehmen, daß die Umtriebszeit für das Eichenoberholz 120 bis 180 Jahre beträgt. In den Gemeinde- und Privatwaldungen findet mit wenigen Ausnahmen ein mehr oder weniger geregelter Mittelwaldbetrieb statt. Eine Gemeinde besitzt selten mehr als 20 Jahresschläge, d. h. die Umtriebszeit für das aus einer Mischung verschiedener meist weicher Laubhölzer bestehende Unterholz beträgt 15 bis 20 Jahre und vom Oberholz, das meist aus Eichen besteht, kommt zur Zeit des Hiebs eines Jahresschlags ein verhältnißmäßiger Antheil gleichfalls zur Fällung.

Für sämmtliche Waldungen, mit Ausnahme der kleinen, bürgerlichen Waldungen, sind von geprüften Forstmännern entworfene und von der Forstbehörde genehmigte Wirthschaftsplane aufgestellt.

In Betreff der Waldnebennutzungen ist zu bemerken: 1) Die Eichenrinde wird von älteren in der Schälzeit gefällten Eichen gewonnen. 2) Die Waldstreu, bestehend in Laub, Heide, Moos und dürrem Waldgras ist sehr gesucht, und wird, um ein dringendes Bedürfniß des Landwirths zu befriedigen, theils mit Erlaubniß, theils unerlaubter

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg. Karl Aue, Stuttgart 1859, Seite 051. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALudwigsburg0051.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)