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Nach Abzug dieses Werths an steuerfreiem Grundbesitz des Staats von dem Werth der ganzen produktiven Fläche, bleibt für den steuerbaren Grundbesitz ein Werth von -> 9.006.552 fl. 20.

B. Geldwerth der steuerbaren Gebäude.

Nach dem neuesten Gebäude-Steuerkataster von 1857/58 beträgt der Kataster-Anschlag, einschließlich des Areals der Gebäude 4.738.849 fl. –
während der Brandversicherungs-Anschlag für den ganzen Bezirk sich auf 9.881.625 fl. – beläuft.

C. Geldwerth des Viehstandes.

Nach der jüngsten Aufnahme vom 1. Jan. 1856 und nach den früher angenommenen Sätzen für die verschiedenen Thiergattungen (Memm. Beschr. v. Württ. 1841 S. 506).

Pferde über 2 Jahren 2411 2479 à 50 fl. 123.950 fl.
unter 2 Jahren 68
Rinder Ochsen u. Stiere üb. 2 J. 1556 10.072 à 25 fl. 251.800 fl.
Kühe 5422
Schmalvieh 3094
Esel 1 à 10 fl. 10 fl.
Schafe spanische 2314 9634 à 06 fl. 57.804 fl.
Bastardschafe 7301
Landschafe 19
Schweine 1924 à 08 fl. 15.392 fl.
Ziegen 1016 à 05 fl. 5080 fl.
Bienenstöcke 700 à 05 fl. 3500 fl.
Geldwerth des Viehstandes 457.536 fl.
Zusammenstellung
A) Werth des steuerbaren Grundbesitzes 9.006.552 fl. 20 kr.
B) Werth der steuerbaren Gebäude (nach dem Steuer-Anschlag) 4.738.849 fl. 0kr.
C) Werth des Viehstandes 457.536 fl. 0kr.
                  Summe des Vermögens 14.202.937 fl. 20 kr.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg. Karl Aue, Stuttgart 1859, Seite 040. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALudwigsburg0040.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)