Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

das Grenzbach-Thal liegt, 1/4 Stunde südwestlich von Mönsheim und 1/2 Stunde östlich von Wimsheim, das Schloß mit seinen Nebengebäuden und schönen Gartenanlagen. Es ist auf den alten massiven Unterstock im neueren, einfachen Styl erbaut und hat an der nordwestlichen Ecke einen Erker, von dem man eine sehr freundliche, jedoch beschränkte Aussicht genießt.

Das Schloß mit seinen Nebengebäuden und dem ansehnlichen Hofraum war früher auf den drei leicht zugänglichen Seiten mit einem tiefen Graben umgeben, über den eine Zugbrücke führte. Abgesondert von den Schloßgebäuden, südwestlich von diesen, liegt die Wohnung des Pächters mit den dazu gehörigen Ökonomiegebäuden.

Der Lerchenhof, aus den gutsherrlichen Meiereigebäuden und aus einer Taglöhners-Wohnung bestehend, hat eine freundliche, etwas erhöhte Lage im Grenzbach-Thal. Beide, Obermönsheim und Lerchenhof, bilden zusammen ein dem Freiherrn von Phull-Rieppur gehöriges ansehnliches Schloßgut, welches derzeit in 3 gleichen Theilen an 3 Beständer (Mennoniten) verpachtet ist. Die landwirthschaftlichen Verhältnisse sind denen von Unter-Mönsheim gleich; der Rindviehstand, bestehend in etwa 60 Stücken von guter Landrace, wird durch Simmenthaler-Farren gekreuzt und verbessert; auch einige Pferdezucht findet statt. Etwa 200 Stück Bastardschafe werden auf der Markung geweidet und von den Pächtern auch überwintert. Die zu dem Gute gehörigen 850 Morg. Waldungen, worunter 60 Morgen mit Nadelholz bestockt sind, werden, mit Ausnahme der letzteren, meist in 40jährigem Umtriebe, von einem besonders dazu aufgestellten Forstmann gut bewirthschaftet und ertragen im Durchschnitt 30-40 Klafter Holz und 1000 St. Wellen.

Die Lehensoberherrlichkeit stand den Markgrafen von Baden zu, bis sie durch Staatsvertrag zwischen Württemberg und Baden, vom 17. Okt. 1806, an Württemberg überging, sammt der badischen Pflege Mönsheim. Träger des Lehens war in der Mitte des 16. Jahrhunderts Jakob Christoph Schenk von Winterstetten, bei dessen Lebzeiten, 1561, der markgräflich badische Haushofmeister Batt von Rieppur von dem Markgrafen Karl von Baden die Lehensfolge zugesichert erhielt. Im Jahr 1584 erfolgte die wirkliche Belehnung genannten Batt’s von Rieppur durch den Markgrafen Ernst Friedrich; der Lehenbrief lautete: für sich und seine ehlichen männlichen Leibeserben, und wann diese nicht wären, seine ehliche Tochter und derselben ehliche Leibeserben. Wiederholte Belehnungen mit derselben Formel an die von Rieppur fanden statt 1588, 1606, 1662, 1714 und zuletzt 1751. Als im Jahr 1782 der Rieppur'sche Mannsstamm mit Christoph Friedrich erlosch, folgte im Besitz des Lehens Philippine Charlotte von Rieppur, nachmals vermählt

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Leonberg. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 208. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALeonberg_208.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)