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indem derzeit nur eine Vicinalstraße, welche auf die Stuttgart-Vaihinger Poststraße führt, hergestellt ist.

Eine Gemeindepflege mit Kapitalvermögen besteht nicht; in eine besondere Kasse fließen die Opfer, welche von dem Schulmeister verwaltet werden; daneben ist noch eine Stiftung von 500 fl., deren Zinse jährlich unter die Ortsarmen vertheilt werden, vorhanden.

Überhaupt besteht eine gewisse Mischung der bürgerlichen und kirchlichen Verhältnisse, wie sich aus nachstehendem Umrisse über die Entstehung und Verfassung der Gemeinde ergibt.

Entstehung der Gemeinde. Im Jahr 1817, als mehrere Angehörige der evangelischen Kirche Württembergs der in dieser durch die neue Liturgie, das neue Gesangbuch u. s. w., eingeführten Neuerung durch Auswanderung zu entgehen suchten, sah sich zunächst hiedurch der damalige Bürgermeister und Notar Hoffmann in Leonberg zu der Bitte an Se. Majestät den König veranlaßt, den Altgläubigen die Erlaubniß zu Gründung einer Gemeinde zu ertheilen, in welcher weltliche und kirchliche Einrichtungen getroffen würden, die ihren Ansichten, besonders in religiöser Beziehung, nicht widerstreben. Nachdem die Genehmigung dieser Bitte den 1. Oktober 1818 erfolgt war und Hoffmann, in Verbindung mit mehreren Gleichgesinnten, im Jahr 1819 für die Gesellschaft das dem Grafen v. Görlitz und dem Freiherrn von Münchingen gehörige allodiale Rittergut Kornthal um 115.000 fl. (nach andern Angaben um 113.700 fl.) erkauft hatte, wurde sofort mit der Erbauung des Dorfs an der Stelle des ehemaligen Hofs begonnen und über das der zusammengetretenen politisch-religiösen Gemeinde ertheilte Privilegium den 22. August 1819 von Sr. Königl. Majestät, unter der Mitunterschrift des Ministers des Innern, folgende Urkunde vollzogen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg, thun kund und zu wissen: daß Wir nachbenannten Personen, welche sich in der Absicht vereinigt haben, um auf dem von ihnen erkauften Gute Kornthal sich niederzulassen, und daselbst eine eigene, von der evangelisch-lutherischen Landeskirche getrennte Gemeinde zu bilden, nämlich:

(folgen die Namen der 68 Familien)

auf ihr Ersuchen die hiezu erforderliche Erlaubniß unter folgenden Bestimmungen ertheilt haben wollen.

A. Bürgerliche Verfassung der Gemeinde.

I. Die Gemeinde Kornthal und ihre Angehörigen haben in Beziehung auf ihre Verhältnisse gegen den Staat und auf den Amtsverband mit dem Oberamte Leonberg, dem sie zugetheilt sind, so wie in Ansehung ihrer inneren Gemeinde-Verfassung eben die Rechte und Pflichten, welche anderen Landesgemeinden vermöge der allgemeinen Gesetze zustehen und obliegen, insofern nicht die nachstehenden Artikel eine Ausnahme ausdrücklich festsetzen. Sie sind in den

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Leonberg. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALeonberg_180.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)