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vnd mögen die Alten vnd Rebleut des Tags im Aus- vnd Eingehen ain ziemlich beschaidnen Trunk thun.“

Die Verfassung, namentlich auch die Gerichtsverfassung, und die Rechte der Stadt glichen jenen von Owen. Jahr- und Wochen-Märkte und das Recht zur Wahl des Amtmanns erhielt sie schon 1319, und damals wurde ihr auch der Blutbann übertragen. Nach dem oft angezogenen Berichte von 1535 waren aber ihr schon damals „vor Menschen Gedenken diese Freiheiten wieder genommen vnd abgestrickt worden.“ Bereits 1572 setzte die Herrschaft den Amtmann. In das Gericht gehörten nicht nur die 3 Parzellen, sondern auch Hepsisau, Holzmaden, Jesingen und die Orte des Zeller Stabes. Das alte Erbrecht s. oben S. 102. Der Wegzoll, den die Stadt vom Anfang an besaß, wurde ihr zwar 1524 genommen, 1565 aber wieder eingeräumt. Auch hatte sie ihre eigene Schießstätte und Schützen-Kompagnie. Weilheim hatte aber auch Landstandsrecht und im Landschafts-Hause seit undenklichen Zeiten sein Wappen aufgehängt. Vom Uracher und Münsinger Vertrag an bis 1608 übte es dieses Recht; nun wurde Weilheim von Kirchheim, das auf dieses und Owen stets eifersüchtig war, verdrängt, und die Einberufungsschreiben blieben aus. Erst nach beinahe 200 Jahren, im Jahre 1797, machte es das alte Recht wieder geltend; allein ohne Erfolg. Des eigenthümlichen Hauptrechtes ist oben S. 82 gedacht.

Was die besonderen Schicksale von Weilheim betrifft, so ist über den großen Brand, der 1461 hier Statt hatte, (s. unten) nichts Näheres bekannt. Dagegen erzählt Steinhofer (IV. 560), daß am 3. April 1519 eine 2000 Mann starke Abtheilung des bei Holzmaden gelagerten schwäbischen Bundes-Heeres vor die Stadt kam, um zu plündern, daß aber die Bürger das innere Thor mit großen Steinen, die eben zum Kirchenbau da gelegen, verrammelt und sich so lange tapfer vertheidigt haben, bis ein Hauptmann aus dem Lager gekommen und die Stadt befreit habe. Am 6. Nov. 1548 klagte sie, daß schon 6 Wochen lang 150 spanische

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 288. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_288.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)