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n) Conrad V., mit einer Grafin Agnes von Hohenberg vermählt, welche am 5. Juli 1366 starb, war des Brandenburgischen Markgrafen Ludwig von Bayern Geheimerrath und Hauptmann in Ober-Bayern, der ihm von den eingezogenen Gütern eines Egilmar von Gundelfingen, welchen er hatte enthaupten lassen, einen Theil, worunter das Schloß Ehrenberg und ein Haus in München, schenkte. In letzterem wurde Conrad von dem Erben dieser Güter, Schweikhard von Gundelfingen, des Markgrafen Hofmeister, überfallen und ermordet. Das Jahr der That wird verschieden angegeben; wahrscheinlich geschah sie 1352. Er hatte zu Gutenberg seinen Sitz und stellte im J. 1336 eine Urkunde aus, worin er als Herzog Conrad zu Teck, genannt von Gutenberg, bezeichnet wird. (S. oben S. 190.)

o) Conrad V. soll 9 Kinder hinterlassen haben, von welchen ein Friedrich VIII. und ein Friedrich IX. genannt werden (doch wird auch behauptet, daß nicht Conrad, sondern Friedrich diese Nachkommen hatte). Friedrich (der VIII. oder IX.) gab seinem Hause einen Theil des fast erloschenen Glanzes durch Erwerbungen und ruhmwürdige Handlungen wieder. Er kam in den Besitz der Herrschaft Gundelfingen an der Donau, sey es als Lehen von Kaiser Carl dem IV., sey es durch väterliche Erbschaft. Carl IV. ernannte ihn 1347 zum Reichslandvogt des Stifts Augsburg; er nahm ihm aber dieses Amt und verliehene Güter im J. 1360 wieder ab, weil er den Grafen von Württemberg gegen den Kaiser beigestanden hatte. Im Besitze der Reichslandvogtei in Schwaben und Elsaß finden wir ihn 1359 bis 1364. Sofort kam Friedrich in den Besitz der oberschwäbischen Herrschaft Mindelheim, indem er dieselbe, die zuvor schon ihm verpfändet worden war, weder dem Bischof Marquardt von Augsburg, der sie von Walter und Heinrich von Hochschlitz erworben hatte, noch Marquardts Nachfolger, Walter von Hochschlitz, einräumte. Walter wollte ihm die Herrschaft mit Waffengewalt nehmen, wurde aber bei der Belagerung von Mindelheim am 4. Oktober 1369 erschossen. Hierauf übergab sein Bruder Heinrich von Hochschlitz dem Herzoge die eine Hälfte der Herrschaft eigenthümlich, die andere aber unter der Bedingung, daß sie ihm auf Verlangen wieder zurückgegeben werden solle.

Allein Friedrich blieb unbekümmert im Besitze der ganzen Herrschaft, obgleich Heinrich von Hochschlitz die letztere Hälfte dem Bisthum Augsburg abgetreten hatte und dieses an Protestationen es nicht fehlen ließ.[1] Inzwischen war Friedrich auch zum Landrichter der bayerischen Herrschaft Graisbach ernannt und ihm diese und die bayerische Herrschaft Hochstädt verpfändet

  1. S. „Vorläufige Anzeige des Rechts des Bisthums Augsburg auf Mindelheim, mit Urkunden.“ Dillingen 1778. Fol.
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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 258. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_258.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)