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zu O., die man nennt die Byned, um 600 Pfd. Hl., und von Marquard dem Schwelher 5 M. Weinberg um 100 fl. und 100 Pfd. Hl., und daß die Häuser und Gefäß, die H. Burkard von Freyberg von Alt Steußlingen und Marquard der Schwehler in der Stadt O. haben, nebst des letztern Baumgarten vor der Stadt, wie indessen steuerfrei bleiben sollen. (Steinhofer II. 450). Hans von Lomersheim, Amtmann zu O. verkauft 1428 im Namen der Herrschaft einen Weinberg zu O. an Ellen die Lendengerin, Conrads v. Freyberg ehliche Hausfrau, und Heinrich Späth von Frickenhausen verkauft 1432 dem vesten Conrad v. Freyberg und dessen ebengenannter Hausfrau 2 Weinberge zu O. um 65 Pfd. Hl. – Graf Ulrich v. Württ. versetzt ums J. 1440 an Dietrich Späth von Sulzburg einen Maierhof, und gestattet 1447, daß sein Schreiber Johannes Gerwick ihn lösen und eigenthümlich behalten darf. Dessen Wittwe verkaufte den Hof 1486 an das Kl. Kirchheim um 1100 fl., das ihn um 1/5 der Frucht zu Erblehen verlieh.

7) Hans Gremlich v. Jungingen, zu Memmingen, verkauft 1527 dem Armen-Kasten Owen „alle meine liegenden Güter, Hus, Hof, Hofraite, Wiesen, Gärten, Holz, Wein- und Heller-Gülten etc. zu Owen, Zainingen, Ochsenwang, Gutenberg, Ober- und Unter-Lenningen, Schlattstall und Brucken, wie er und seine Eltern und Voreltern sie genoßen, um 1100 fl.

Im J. 1610 werden an auswärtigen Grundherrn nur die von Zillenhart zu Dürnau, Junker Hanns v. Bellighofen und Georg Späth v. Sulzburg genannt.

Owen war, bis es an Württemberg kam, unabhängig von Kirchheim. Von den Privilegien, welche der Stadt geblieben, oder von ihr später erworben wurden, sind bemerkenswerth, daß sie an dem Bau der Thore und Mauern von Kirchheim nichts beizutragen hatte. Nach dem Stadtbüchlein hatte sie vor dem Übergang an Württemberg alle Jurisdiction, wovon nun erst die Strafrechtspflege an Kirchheim abgegeben wurde; sie hatte bis in die neueren Zeiten alle Civilprozesse, einschließlich der Gantprozesse, so, daß von ihr die Appellation unmittelbar an das Hofgericht ging; von uralten Zeiten her gehörte ihr auch der Wegzoll, wogegen sie jährlich eine Scheibe Salzes in die Kellerei Kirchheim zu liefern hatte. Das Umgeld, welches ihr noch 1499 ausschließlich gehörte, wurde ihr nach dem Jahr 1535 noch zu 1/3 belassen, um die Mauern und Thore desto stattlicher

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 246. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_246.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)