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von Österreich, daß er „in dem Tale ze Kirchain weder vmb (von) Hertzogen Symon von Tekke noch vmb sein Bruder noch vmbe nieman anders keiner slachte Luite (keinerlei Leute) oder gute sulen kouffen;“ allein schon 1305 schloß er mit den Herzogen Simon und Conrad von Teck einen Vertrag, wonach diese versprachen, keines ihrer Güter, namentlich aber Kirchheim nicht, an den König Albrecht, oder an jemand, von dem sie an ihn kommen könnten, zu veräußern. Im Jahr 1322 versetzten die Herzoge Conrad und Ludwig von Teck dem Grafen alle ihre unverpfändeten Nutzungen zu Kirchheim und Owen in so lange, bis sie die von ihm entlehnten 2000 Pf. Heller zurückgegeben haben würden, und noch an demselben Tage verschrieben sich „Ammann, der Rath vnd alle Bürger zu K. gemeinlich die der edeln Herzoge Cunrads vnd Ludwigs von Tekke sind,“ daß sie dem Grafen gehorsam seyn wollen. Dasselbe thaten „Ammann, Rath vnd alle Bürger zu Owen.“ Im Jahr 1359 verpfändete Herzog Friedrich von Teck den Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg „vnsern Theil an der Burg zu Tecke, das ist die Burg halb mit den Burgleuten, die dazu gehören vnd auch mit dem Holz vnd mit dem See, die dazu gehören vnd vnsern Theil an Kirchain der Stadt, das ist die Stadt halbe, Leut vnd Gut, mit den Vorstätten vnd mit dem Wyler, das da haist Enannt Lindach“ etc., nebst der Hälfte des Kirchensatzes zu Kirchheim und dem Frohnhof, darein der Kirchensaz gehört, um 13.200 Pf. Heller. Im Jahr 1361 versprach der Herzog, Teck und Kirchheim an Niemand anders, als an Württemberg zu verkaufen; am 26. Januar 1381 aber verkaufte er endlich das Verpfändete für 17.500 fl. an Württemberg, das Kirchheim seitdem besitzt. (Sattler I. 266.)[1] Daß Graf Eberhard d. j. die

  1. In einer handschriftlichen Notiz sagt Gabelkover: „welcher Gestalt vnd mit welchen Ceremonien solcher Verkäufer seine Gerechtigkeit an Kirchheim vnd Teck übergeben, melden in einem Zeugenverhör von 1484 etliche, als die ältesten Inwohner der Stadt, daß sie von ihren Eltern, so solches gesehen, gehört haben: wie der Herzog von Teck vf einem Stein zu Kirchheim dem Herrn von Württemberg solch sein jus übergeben hab, zusampt dem andern
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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 155. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_155.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)