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Aycheln weiß thailen.“ – Ferner: „Geschwister von Einem Band erben einander und geschieht kein Hintersichfall auf Ehni oder Ana“ (Groß Eltern) „bis auf das letzt Kind vnd desselben Todfall; desgleichen erben Geschwister-Kinder in Einer Linie anstatt irer abgegangenen Vater vnd Mutter vnd mit derselben Vater vnd Muter Geschwister, nehmen ir Vater vnd Muter Thayl, vnd folgends erbt je eins das ander, der Linie Sippschaft vnd gemeinen Rechten nach.“ – Das gleiche Recht galt auch, in den Amtsorten; in Lenningen, Gutenberg, Schopfloch, Bissingen und Nabern[1] jedoch mit der Abweichung, daß im Falle der Wiederverheirathung Wittwer und Wittwe gleich abtheilen mußten und Vater und Mutter „gleich den Kindern einen Thayl“ erbten.

Bemerkenswerth ist es auch, daß der nunmehrige Bezirk bis 1806 die Landtage mit Abgeordneten von vier Orten beschickte, da, wie sich unten zeigen wird, Kirchheim, Owen und Weilheim seit den ältesten, und Neidlingen seit der Wiedererwerbung hiezu berechtigt waren.


2. Kirchliche Verhältnisse.

Die Einführung des Christenthums fällt mindestens in das achte Jahrhundert, wie aus den Vergabungen an das Kloster Lorsch hervorgeht. Das Stift in dem nahen Wiesensteig wurde, wie erwähnt, im Jahr 861 gegründet. Die ältesten Kirchen sind die zu Kirchheim, Owen und Weilheim, welcher im zehnten und eilften Jahrhundert erstmals gedacht wird. S. auch Öthlingen.

Der ganze Oberamtsbezirk gehörte von den ältesten Zeiten bis zur Reformation zum Bisthum Constanz. Unter demselben war er dem Archidiaconat Alp zugetheilt, welchem das Landcapitel Kirchheim untergeben war. Dieses umfaßte, nach einem im sechszehnten Jahrhundert verfertigten Verzeichnisse (Neugart Episc. Const. p. CXIII), nicht nur unsern ganzen Bezirk, sondern auch noch mehrere Orte der jetzigen Oberämter Eßlingen, Göppingen, Nürtingen und Urach. Schopfloch und Zell fehlen in dem

  1. Dieß nach den Berichten, welche 1552 wegen Abfassung des Landrechts eingefordert wurden. Vergl. auch C. G. v. Wächters Handb. des württ. Privatrechts, I. 209 und 221, – „Aycheln weiß“ hier gleichbedeutend mit „zu gleichen Theilen.“ v. Schmid schwäb. Wörterbuch S. 158.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_103.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)