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6) daß für die geordnete Aufbereitung des Holzes durch tüchtige Leute gesorgt und das Holz-Aufmachen durch ganze Bürgerschaften abgestellt; daß

7) für die bessere Schonung der Waldungen durch Einschränkung und Fixirung der Laub- und Holz-Tage, durch geschärftes Verbot der Führung von Waffen bei dem Lesen dürren Holzes, vorzüglich durch große Beschränkung des Erntwiedenschneidens und Beschlüsse über dessen gänzliche Abstellung in zwei Jahren, bis wohin mehr Roggen gebaut werden muß, und durch Beschränkung der Bau- und Brenn-Holz-Nutzungen gesorgt wird; daß ferner

8) den schon sehr geminderten Waldexzessen durch Aufstellung besserer Waldschützen, zum Theil in vermehrter Zahl, und durch die Abrügung aller Waldexzesse je nach zwei Monaten, sowie durch strenge Handhabung des Verbots des Kleinholzhandels ohne Legitimationsschein, entgegen gewirkt, und daß

9) durch Aufstellung eines angemessen besoldeten Stadtförsters in Kirchheim und Aufstellung eigener Waldmeister mit erhöhten Besoldungen in den Orten, die größere Waldungen besitzen, bessere Aufsicht eingeführt worden ist.

Neben diesen Anordnungen für die Hebung der Waldwirthschaft wurden Einleitungen zu weiterer Gewinnung von Holz außerhalb der Waldungen, und zu Holzersparnissen im Größern, getroffen:

1) durch die seit vielen Jahren fortgesetzte Anpflanzung von Felben, Linden, Ahorn, kanadischen Pappeln in Hecken, an Wegen und auf Weiden, und durch schöne Anlagen von Eichen und Nußbäumen auf Weiden;

2) durch die Beseitigung der großen holzverzehrenden Öfen in den öffentlichen Gebäuden der Gemeinden und Ersetzung derselben durch holzersparende Öfen; ferner

3) durch Belehrung über bessere Herd-Einrichtungen, wonach bereits 1738 Kunstherde im Bezirke sind, und

4) durch Bekämpfung der Vorurtheile gegen die Gemeinde-Back- und Wasch-Häuser.

Es ist nun in Schopfloch ein Gemeinde-Backhaus mit Dörreinrichtung, in Ohmden und Notzingen ein Gemeinde-Back- und Wasch-Haus, in Jesingen ein Gemeinde-Backhaus, in Kirchheim ein Gemeinde-Backhaus gebaut, und in Beziehung auf Öthlingen, Gutenberg, Dettingen, Ober-Lenningen, Nabern, Holzmaden und Hepsisau sind bereits Beschlüsse

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 066. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_066.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)