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48.6323/8 Morgen. Nach dem provisorischen Steuerkataster war dieselbe Fläche zu 44.948 Morg. 11/2 V. angenommen. Das ungebaute Land (Weiden und Öden) verhält sich zu dem gebauten wie 1 : 5,7 oder nahe 1/7 der Gesammtfläche, ausschließlich der Waldungen, ist unkultivirbar. In dem angrenzenden Oberamte Urach ist dieses Verhältniß wie 1 : 3,3. Überdieß ist zu bemerken, daß seit der Landesvermessung sehr viele Allmanden auf der Alp angebaut worden sind. Von der ganzen Bodenfläche kommen auf einen Menschen 2,2 Morgen, auf 1 Stück Rindvieh 6,2 Morgen auf 1 Pferd 99,8 Morgen.

Aus den Tabellen ist zu ersehen, wie sich diese Verhältnisse auf die einzelnen Gemeinden vertheilen. Das Verhältniß sämmtlicher Kulturarten unter sich, Gärten und Länder als Einheit angenommen, ist folgendes:

  Gärten und Länder  1,0
Äcker 6,0
Wiesen 4,9
Weinberge 0,3
Waldungen 5,4
Von der gesammten Bodenfläche kommen auf
Gärten und Länder 4,9 Proct.  
Äcker 29,3
"
Wiesen 24,2
"
Weinberge 1,6
"
Waldungen 26,4
"

Von den fehlenden 13,6 Procent kommen auf Weiden und Öden 10,5, auf Straßen und Wege 2,1 und der Rest mit 1,0 auf Gebäudeareal, Flüsse, Bäche und Steinbrüche.

Vertheilung und Eigenthum. Von 55.0112/8 Morgen nutzbaren Landes (mit Ausschluß der Weiden und Öden) besitzt der Staat 6.3787/8 Morgen, die Grundherren 174/8 Morgen, die Gemeinden und Stiftungen 89692/8, der Rest mit 39.6455/8 Morgen ist Eigenthum der Privaten. Das Grundeigenthum ist in 88.419 Parzellen vertheilt; es kommen daher von dem Gesammt-Grundeigenthum auf 1 Parzelle 0,7 oder etwas über 2/3 Morgen. Im Oberamte Urach kommen auf 1 Parzelle 1,1 Morgen. Geschlossene größere Güter

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 052. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_052.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)