Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

sind hauptsächlich nur in der Oberamtsstadt von einiger Bedeutung.


2. Vermögen.

Der Geldwerth des in den 3 ersten Tabellen verzeichneten Vermögens berechnet sich nach dem 20fachen Betrage des jährlichen Ertrages

a. an Grundeigenthum auf   6.406.732 fl.
 "   Gebäuden
"
3.068.804  "
 "   Vieh
"
512.210  "
Zusammen      9.987.746 fl.

Davon ist

a. steuerfrei:
Grundeigenthum   326.109 fl.
Gebäude 300.800  "
Zusammen      626.909 fl.
b. steuerbar:
Grundeigenthum 6.080.623 fl.
Gebäude 2.768.004  "
Zusammen      8.848.627 fl.

Das steuerfreie Vermögen an Grundeigenthum und Gebäuden verhält sich zu dem steuerbaren wie 1 : 14,2. Wird der Werth des Viehstandes dem steuerbaren Vermögen beigerechnet, so ergibt sich ein Gesammtwerth desselben von 9.360.837 fl. und als durchschnittliches Vermögen eines Einwohners 329 fl., ohne Vieh 311 fl.

Der Wohlstand der einzelnen Orte und Einwohner ist, da die Bevölkerung im Verhältnisse zu dem Boden zu groß ist und die Zerstückelung des letztern in einzelnen Gemeinden in das Weite geht, nur mittelmäßig. In der Oberamtsstadt dagegen findet sich ein vermöglicher Mittelstand. Die fatirten Privatkapitalien betrugen am 1. Juli 1840 2.767.340 fl. Gleichwohl sichert der ausgezeichnete Fleiß und die lobenswerthe Sparsamkeit der Einwohner den Meisten ein ordentliches Auskommen und einen erwünschten Kredit; wozu auch noch die ziemlich gleichmäßige Vertheilung der vorgenannten Hauptnahrungsquellen in der Art, daß auch in ungünstigen Jahren

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 050. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_050.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)