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Eine hiesige Burg wurde um Jacobi 1283, in Zeiten als König Rudolf den Landfrieden gebot, gebrochen (Chronicon Sindelfingense). Später wurden zwei Burgen neu errichtet.

Ansehnlichen Besitz erwarb frühe das Kloster Bebenhausen; ihm verkaufte den 15. August 1292 Pfalzgraf Eberhard von Tübingen, genannt der Scheerer, das Patronatrecht der hiesigen Kirche, und Pabst Johannes XXII. erlaubte ihm den 27. Oktober 1325, diese Kirche einzuverleiben (s. bei Altingen). Im Juni 1307 stellte Graf Otto von Hohenberg dem Kloster einen Verzicht aus auf das Vogtrecht zu Oberkirch und Reusten (Crus. Ann. 3, 197).

Wohl durch Heirath sind die Grafen von Eberstein in hiesigen Besitz eingerückt (Schmid 243); Graf Heinrich von Eberstein ertheilte dem ebengenannten Kloster den 23. Juli 1297 besondere Freiheiten bezüglich hiesiger Gütererwerbungen. Elisabeth, Wittwe Graf Otto’s von Eberstein, Tochter Pfalzgraf Konrads von Tübingen, setzte den 22. Juni 1299 die hiesige Kirche wieder in den Genuß von jährlichen 40 Malter Weizen und Roggen und sprach dieselbe von aller weltlichen Aufsicht, von jeder Steuer und Dienstleistung frei (Schmid Urk. 56). Von den Grafen von Eberstein trugen die Ritter von Hailfingen und die von Ehingen (Schmid 243) lange Zeit hier Lehen (s. Oberndorf. Über obrigkeitliche Verhältnisse in dem Schlosse s. Urk. v. 1618, 1619 bei Lünig 12a, 337. 338).

Im Jahre 1702 verpfändete Kaiser Leopold I. die Herrschaften Ober- und Nieder-Hohenberg, und Poltringen, Oberndorf, Werrenwag, Kallenberg an den Freiherrn Ludwig Eucharius von Ulm auf Erbach. Darauf überließ Kaiser Karl VI. im Jahre 1722 dem Freiherrn Markward Wilhelm von Ulm Sohn des obigen „2/3 von Poltringen, dahin auch Oberndorf gehörig“ für 34.000 fl. als Mannlehen. Seitdem besaßen die Freiherrn von Ulm 2/3 des Orts Poltringen bis zum Jahre 1805 als Hohenbergisches, seit 1806 besitzen sie es als württembergisches Lehen; 1/3 hatte Württemberg als Eigenthum. Hauptfälle, Frevel, Strafen, Umgeld, Bürger- und Beisitzgeld bezog vor 1806 Württemberg zu 1/3 von Ulm zu 2/3. Nach gleichem Verhältniß war es mit der Georgii- und Martini-Steuer gehalten. Hohe und niedere Gerichtsbarkeit waren gemeinschaftlich.

Vor Zeiten war hier ein Franciscaner Nonnenkloster dritter Regel.

Was die Kirche betrifft, so bestund hier im Jahre 1419 ein Marienaltar, dessen Bewidmung zu bestätigen der Abt Heinrich

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Herrenberg. Eduard Hallberger, Stuttgart 1855, Seite 281. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHerrenberg_281.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)