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Kirchensatz in Gärtringen mit Zugehör, 50 Malter Dinkel vom Zehnten in Hildrizhausen, und 12 Pfund Heller, welche das Stift ihnen bisher jährlich als Steuer hatte geben müssen, doch sollte es die Kirche in Gärtringen mit einem tüchtigen Geistlichen versehen und demselben ein hinreichendes Einkommen geben (Sattler Grafen, 2. Beil. Nr. 105). Von denselben Grafen erhielt es wohl auch die am 15. Oct. 1457 einverleibte Kirche und den Kirchensatz in Hailfingen. Der erste Probst war Heinrich Menger, Dr. der geistlichen Rechte; auf ihn folgte 1445 Hans Spenlin, Medicinae sacraeque Theologiae doctor, bekannt durch seinen übel angebrachten Eifer wider den Genuß von Butter etc. zur Fastenzeit (Cleß, 2b, 592), nach dessen Abgang (1456) wegen des Ernennungsrechts zur Probstwürde ein hitziger Streit entstand, indem Pabst Nicolaus V. dieselbe an Burkhard von Constanz verleihen wollte, Graf Ludwig aber den Georg von Stein dazu präsentirte. Dieser trug endlich auch den Sieg davon, machte aber seinem Gönner, dem Grafen, keine große Ehre und Freude, weil er viel größere Lust zu weltlichen Beschäftigungen, als zum geistlichen Stand zeigte. Er zog auch später dem Krieg nach und einige Zeit lang wurde die Probstwürde durch einen Amtsverweser versehen, bis 1464 Graf Eberhard im Bart den M. Hans Wunderer von Calw zum Probst ernannte, da dieser aber sein Versprechen, die Probstei persönlich zu beziehen, nicht erfüllte, 1469 den Leonhard Nötlich an seine Stelle setzte.

Nach Nötlichs Tode 1481 setzte Graf Eberhard im Bart, die Mängel der Chorherren erkennend, bei seinem Besserungseifer im Jahr 1481 an ihre Stelle „Brüder des gemeinen Lebens“ (durch ihren frisch religiösen Sinn bekannt, von ihrer nach Art der ganzen Kleidung grauen Kappe vom Volke Kappenherren geheißen), dergleichen er vom Mittelrhein und von den Niederlanden her nach Schwaben und namentlich nach Urach verpflanzte, und ernannte mit Genehmigung P. Sixtus IV. vom 17. März 1481, welcher am 7. Mai d. J. überhaupt die neue Einrichtung bestätigte, zu ihrem Vorstand den Niederländer Wenzel Melweis, früher Bruder in Urach. Die bisherigen Chorherren hatten sich selbst in Brüder umwandeln sollen, wollten aber lieber ihre Pfründen gegen ein Leibgeding abtreten, und zogen bis auf einen, welcher der neuen Ordnung folgte, mißvergnügt ab. Hierauf befreite Graf Eberhard den 3. Juni 1482 mit Zustimmung seines Vetters Eberhards des Jüngern das Stift für ewige Zeiten von allen Steuern, Beten und Schatzungen, von Landschaden, Reisen, Wachen, Wachgeld, Umgeld, Zöllen, Weggeld, Diensten und allen andern

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Herrenberg. Eduard Hallberger, Stuttgart 1855, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHerrenberg_136.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)