Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Mitstifter des St. Annenaltars (Reg. Boic. 5, 317); zu den fünf Altären, welche im Jahr 1328 bestunden (Reg. Boic. 6, 262), kam bald ein Altar zum heiligen Martin und zum heiligen Georg hinzu, welchen der genannte Pfaffe Liup im Jahr 1336 bewidemte (Reg. Boic. 7, 149). Einverleibt wurde dieser Kirche die auf dem Gottesacker zu Mühlhausen (s. unten).

Den Geistlichen in Herrenberg, Gärtringen, Hildrizhausen und Kuppingen erlaubte Pfalzgraf Konrad von Tübingen im Jahr 1378 über ihre zeitlichen Güter testamentarisch zu verfügen.

In den 1430er Jahren beschlossen die Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg die Errichtung eines Stifts in Herrenberg, weshalb Ludwig auf einem „freien lustigen Platz“ die Probstei (das jetzige Dekanathaus, s. oben) erbaute, und bewogen zu diesem Ende im Jahr 1439 sämmtliche Geistlichen, ihre Pfründen in die Hände des Diöcesanbischofs zu resigniren. Die Grafen selbst schenkten hiezu die Kirche zu Hildrizhausen, deren Canonicate sie hieher verpflanzten (s. Hildrizhausen), Besitzungen in Hochdorf (O.A. Freudenstadt) und die Einkünfte des abgegangenen Enzklosters.

Am 3. Juli 1439 ertheilte der Bischof Heinrich von Constanz die von beiden Grafen nachgesuchte Erlaubniß zu Verwandlung der Parochialkirche in eine Collegiatkirche mit einem Probst und acht Canonikern sammt den nöthigen Caplanen[1]. Graf Ludwig gab dem Stift am 17. Dec. 1446 verschiedene Privilegien. Weder er und seine Nachkommen, noch auch Vogt, Schultheiß oder Amtmann in Herrenberg sollten „ein Gericht oder Gebot haben über das Stift, die Personen darin und ihre Güter, sie auch auf keine Weise mit Steuern, Wachen, Herbergen und andern Diensten beschweren dürfen.“ Wenn ein Bürger mit einem Stiftsherrn in Streit käme, sollte er beim Probst Recht suchen, ein Stiftsherr aber gegen einen Bürger beim Schultheißen. Die Stiftsherren dürften über ihre Verlassenschaft testamentarisch verfügen, wenn sie es nicht thäten, so gehörte ihre Hinterlassenschaft dem Stift (Sattler Grafen, 2. Beil. Nr. 73). Um dem Stift den Bau seiner Kirche zu erleichtern, verliehen am 18. Jan. 1453 etliche Cardinäle Ablaß Allen, welche es hierin unterstützen oder die Kirche zu bestimmten Zeiten besuchen würden (Besold. Virg. 544); der Graf Ludwig von Württemberg schenkte dahin zu wiederholten Malen, namentlich am 22. Dec. 1456, die Kirche und den


  1. Am Ende bestunden am Stift prepositura ac undecim canonicatus et totidem prebendae nec non tres perpetuae capellaniae. Sattler Herzoge. 1. Beil. Nr. 93. S. 236.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Herrenberg. Eduard Hallberger, Stuttgart 1855, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHerrenberg_135.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)