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Der jüngere, Konrad, erhielt den oberen (südöstlichen) Theil, der ältere, Rudolf, den untern (d. i. der Ammerniederung mehr genäherten oder nordwestlichen). Gemeinschaftlich blieben die „Burghalde“, bis an den Kirchhof, diesen einschließlich, hinab und von dem „Hakthor“ (welches den Zugang vor der Burg zur Stadt bildete) bis an die gemeine Straße, der Weg zu der Kirche, auch die Strafgelder für die auf dem Kirchhof begangenen Frevel, ferner der Markt, der Stock desselben, die Brod- und Fleischbänke, der Brunnen daselbst, die Steingrube, die Ziegelhütte, der Schutz und Bann des Felds zu Herrenberg und der Wege innerhalb und außerhalb der Stadt. Die Scheidungslinie, welche den obern Theil bis zum „Tübinger Thor“ hin links und den untern Theil bis zum „Nufringer Thor“[1] rechts ließ, zog vom Kirchberg zwischen Wencken Haus und der Metzel und den Markt ab bis an des Schultheißen Haus und dann die Gasse hinunter bis an den Ärcker, genannt „Hagenbach“ und das „Brunnenthor“ (beim jetzigen Hof-Cameralamt). Zur Ausgleichung, da der untere Theil der unbedeutendere war, erhielt Graf Rudolf noch das Vogtrecht von zwei Gütern, Gäns- und Hühner-Geld, einige Zinse, mehrere Gilten u. a. (St.-A., zum Theil bei Schmid 167, 168). Diese Trennung wonach die Stadttheile Ober- und Unter-Herrenberg jeder seinen eigenen Schultheiß und Richter und sein eigenes Sigel hatte, fand, als Herrenberg im Jahr 1382 ganz an Württemberg kam, ihre natürliche Endschaft.

Genannten Pfalzgrafen Konrad sehen wir im Jahr 1338 zu Gericht sitzen „zu Herrenberg in seiner Grafschaft an des Reiches Landstraß“ und sieben Richter vor ihm stehen (Schmid 436).

Unter den mancherlei hiesigen Besitzungen und Rechten seines Hauses kommen auch Laienzehnten vor, welche im Jahr 1337, 1350 als von dem Pfalzgrafen Rudolf dem Scheerer zu Lehen rührend erwähnt werden (Reg. Boic. 7, 184).

Die Herrschaft Württemberg bezog hier nach der im Jahr 1383, also ein Jahr nach der Erwerbung Herrenbergs, aufgezeichneten Erneuerung (Schmid 499) an jährlicher Martini-Steuer 200 Pfund Heller, am Umgeld nach durchschnittlichem Anschlag 150 Pfund Heller, an Zinsen: von zwei Badstuben 151/2 Pfund Heller und 2 Schilling, von Hofstätten 71/2 Pfund, von der neuen Metzel 51/2 Pfund, und hatte sonst noch ansehnliche Einkünfte aus dem jährlichen Mühlgeld von 4 Mühlen, aus verliehenen Liegenschaften, wie dem Hof „ze Amro“, aus Weinbergen, aus den zwei


  1. Außer dem Nufringer Thor wird in diesem Theil auch das „Affsteter Tor“ genannt.
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Herrenberg. Eduard Hallberger, Stuttgart 1855, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHerrenberg_131.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)