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die Reichsstadt eine Abgabe an den württemb. Lehnhof entrichten. Schon Herzog Friedrich von Württemberg und später Herzog Carl wünschten, daß die Reichsstadt dieses Recht an sich kaufe, allein man verlangte so viel, daß sich Heilbronn zu einer so großen Kaufsumme für die Oberlehnsherrlichkeit nicht verstehen wollte. Dem Herzog Carl von Württemberg waren daher die Beschwerden der Neckargartacher willkommen, um von der Stadt einen größeren Kaufschilling zu erhalten. Württemberg gab daher auf die Klagen der Neckargartacher dem Heilbronner Senat zu erkennen, daß dieser die württembergischen Lehensunterthanen nicht über das Herkommen beschweren dürfe.

Vergebens stellte der Senat vor, daß die Neckargartacher keinen Grund zu einer Beschwerde hätten, denn die Steuern seien so gering, daß die uralte Georgy- und Martini-Beeten aus allen 4 Dörfern der Stadt nur 154 fl. betrügen,[1] eine Summe, welche jeder Bürger in Heilbronn auch zu bezahlen hätte, der ein steuerbares Vermögen von 26.000 fl. habe. An dem Aufwande der Reichsstadt zahlten nämlich die Bürger der Stadt 34/40, Neckargartach 2/40, Frankenbach 1/40, Böckingen 2/40 und Flein 1/40. Zudem hatte der Leibeigene den Sterbfall mit 5 pCt. des mäßig angeschlagenen Vermögens, eine Leibsbefreiung auf 3 pCt. und jährlich eine Leibhenne zu entrichten. Auf diese Weise hatte Neckargartach für Alles jährlich 400 fl. bis 600 fl. zu bezahlen.

Nachdem sich Bürger und Bauern von den Folgen der Kriege erholt hatten, suchte 1733 der Heilbronner Senat die Kriegsschulden nach und nach wieder zu tilgen, und legte 1 kr. Ohmgeld auf jede Maas Wein, worüber sich Neckargartach ebenfalls in Stuttgart beschwerte.

1738, als der Land-Commissär den Auftrag erhielt, ein neues Leibeigenschaftsbuch in Neckargartach anzulegen, weil das alte voll geschrieben war, so protestirten die Einwohner in Neckargartach und

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Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 319. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_319.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. An directer Staatssteuer, aus Grundstücken, Gebäuden und Gewerben müssen jetzt (1. Juli 1861–62) dieselben 4 Orte an die württemb. Staatskasse entrichten:
    Böckingen 2941 fl.
    Flein 1993 fl.
    Frankenbach 1422 fl.
    Neckargartach       3093 fl.
    9449 fl.