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verkaufte die halbe Burg Kirchhausen an Kunz Otter. Dieser wurde 1370 damit belehnt und vererbte wenigstens einen Theil dieses Besitzes auf seine Nachkommenschaft bis zu Anfang des 14. Jahrhunderts.

Von obigem Wilhelm ging dessen Besitz auf die Steub von Thalheim über, aus deren Familie Hans von Stein zu Arneck die Tochter Gerhards von Thalheim, welcher zu Gunsten hiesiger Lehensbesitz 1403 zum Kunkellehen gemacht wurde, heirathete. Durch diese Verbindung gewann letzterer hier festen Fuß; bereits am 27. Dezember 1417 wurde er von Württemberg mit einem Vogteiantheil und mit Gütern belehnt (Scheffer 41), und im Jahre 1421 erkaufte er von Wolf Otter noch dessen Antheil.

Neben solchen Familien waren die von Münchingen und die von Helmstatt Theilhaber am Orte. (Peter von Helmstatt wurde 1392 als Träger seiner Hausfrau Margarethe von Thalheim mit mehreren Gütern, worunter 450 Morgen Ackers, von Graf Eberhard dem Milden von Württemberg belehnt.) Churpfalz hatte allhier Leibeigene, welche zur Burg Steinsberg bei Sinzheim dienstbar waren (Widder Churpfalz 2, 145). Den Besitz Aller überwuchs der des Deutschordens. Dieser Orden erkaufte 1426 von Eberhard von Angeloch und dessen Gemahlin Anna von Rosenberg 1/3 des Großzehnten und einen Antheil am Kleinzehnten, desgleichen einen Hof für 910 fl., 1432 den 17. Juni von Heinrich von Helmstatt und seiner Gemahlin Elisabeth von Wolmershausen ihren Antheil an der Burg und 1/2 des Gerichts im Dorf, auch 4 Höfe etc. für 215 fl., wozu Graf Ludwig von Württemberg die lehensherrliche Erlaubniß ertheilte, 1433 von Peter von Thalheim Edelknecht und Volmar Lemlins Kindern zu Wimpfen 1/3 am großen und einen Theil des kleinen Zehnten für 900 fl., 1448 von den Curatoren der Kinder Konrads von Weinsberg den Otterhof für 345 fl. Hans von Stein hatte dem Orden zunächst 1422 einen Hof, 1435 aber all seinen hiesigen Besitz, auch seinen Antheil an Burg und Burgstall für 1400 fl. unter Vorbehalt des Wiedereinlösungsrechtes verkauft und begab sich am Ende dieses Rechtes zu Gunsten Eberhards von Neipperg. Darauf verzichteten 1486 Eberhard und Wilhelm von Neipperg gegen ihren Bruder Reinhard Deutschordensmeister auf eben dasselbe Recht. Auf solche Weise kam der Ort völlig in den Besitz des Deutschordens und blieb demselben; denn die Versuche Herzog Christophs von 1555 und Herzog Ludwigs von 1570, das Lehen wieder einzulösen, blieben vergeblich.

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Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 311. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_311.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)