Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Es wird hier viel Mohn gebaut, und junge Bäume in den Weinbergen erzogen; dagegen wurde ein großer Theil der Kirschenbäume wieder aus den Weinbergen entfernt, welche noch in den 1820ger Jahren die Heilbronner Märkte mit sogenannten Herzkirschen reichlich versehen haben.

Flein (alt Fline) gehörte zum kaiserlichen Kammergut Heilbronn (Jäger I, 59) und wird im Jahre 1188 unter den Hohenstaufenschen Allodien aufgeführt (Württ. Urkundenbuch 2, 256).

Im 13. Jahrhundert werden Edle von Flein unter den Ministerialenfamilien zu Heilbronn genannt; im Jahre 1222 erkauften Gerung von Flein und andere Heilbronner Patricier von dem Bisthum Würzburg alle Zinse und Gefälle, welche dieses in Heilbronn hatte, den Weinzehnten ausgenommen.

Sonst besaßen in sehr früher Zeit Güter und Rechte die Schenken von Limpurg (s. unten), die Herren von Thalheim (Jäger I, 60) u. a.

In der Mitte des 14. Jahrhunderts trugen die von Sturmfeder das, was auf der Markung Flein noch Reichsgut war (3 Höfe), von dem Reich als erbliches Pfand. Burkhard von Sturmfeder, an den 1372 dieses von der Familie nicht ohne Unterbrechung (Glafey Anecd. 237, Reg. Boic. 9, 65) besessene Pfand überging, versprach dem Dorfe seinen Schutz zu gewähren, wofür ihm 1372 jährlich 20 Pfund Heller zugesagt wurden. Kaiser Karl IV. erlaubte 1374 dem Burkhard von Sturmfeder dem Jüngeren, dessen Gattin Elsbeth von Hirschhorn war, „wegen sonderlicher Treu und Dienst“ Stock, Galgen und Gericht in Flein zu haben.

Bald darauf aber kam der Ort an die Reichsstadt Heilbronn. Hatte schon die Präsenz zu St. Kilian allda im Jahre 1383 einen Theil des Weinzehntens um 100 Pfund Heller von dem Edelknecht Diether von Rüd und seiner ehelichen Wirthin Elisabeth erkauft,[1] so erwarb die Stadt selbst im Jahre 1385 von Fritz von Sturmfeder und dessen Söhnen Burkhard, Hans und Fritz die Vogtei, das Gericht und 20 Pfund Heller Schutzgeld, die sie vom Reich zu Lehen trugen, um 350 Pfund Heller. Hiezu ertheilte 1387 König Wenzel die lehensherrliche Einwilligung, wie denn die Stadt fortan das Dorf nebst der Vogtei, dem Gerichte und 20 Pfund Heller Gülten daselbst als Reichslehen verliehen erhielt. Ohne viel

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_280.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Die andere Hälfte des Weinzehnten veräußerte ihr 1408 Bernold von Thalheim.