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Das jetzige Ortssiegel mit einem springenden Bocke ist offenbar neueren Ursprungs.

Böckingen erscheint sehr frühe, seit 766 und zwar bis in die ersten Jahrzehnte des 9. Jahrhunderts herein öfters wiederholt im Schenkungsbuch des Klosters Lorsch (Cod. Laur. Nr. 27, 48); die Bezeichnungen sind in pago Gardachgowe[1] in Backinger marca J. 780 (ib. Nr. 3501). Bachingen (Nr. 3522), villa Beckingen (Nr. 2748, 2749, 3523, 3655), Beckinger marca (Nr. 2746), Beckingen (Nr. 13).

Die Kirche war dem St. Pancratius geweihet und später ward nicht weit davon auch eine Capelle dem St. Nicolaus erbaut (Würdtwein, Nov. subs. 3, 310).

Auf einem kleinen Hügel am oberen See, noch jetzt die Burg genannt, auf der die Eisenbahn hinziehet, stand ehemals die Veste eines edlen Geschlechts, das sich „von Böckingen“ nannte. Die hiesige Vogtei stand ihm zu. Es führte drei Ringe (2. 1.) im Wappen (Mone, Zeitschr. 2, 463). Der älteste bekannte Name, nach der Mitte des 13. Jahrhunderts, ist Konrad.

Auf uralten hiesigen Besitz der Calwer Grafen weist zurück der später auftauchende der Grafenfamilien von Eberstein und der Grafen von Zweibrücken, deren letztere in die erste sich einheirathete. Von den Ebersteinern und Zweibrückenern, wie auch von den Württemberger Grafen[2] und den Weinsberger Herren trug, so weit die Urkunden hinaufreichen, der Ortsadel seine hiesigen Lehen.[3] Es erhielten dergleichen am 15. Juni 1285 Adam von Böckingen von den Gebrüdern Simon genannt Wecker und Friedrich Graf von Zweibrücken 1/3 Weinzehnten und den Kirchensatz, im Jahr 1332

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Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_263.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Durch diesen Beisatz ist Böckingen von dem abgegangenen Altböckingen (s. bei der Stadt Heilbronn) zu unterscheiden; sonst ist in den ältesten Zeiten nicht immer sicher auszumitteln, welches Böckingen gemeint ist.
  2. Von letzteren erhielten 1364 die Harsche, 1553 die von Ernberg Zehntantheile zu Lehen.
  3. Sonstige hiesige Besitzer sind z. B. die von Weiler; im Jahr 1403 erhielt Andreas von Weiler 1/6 Zehnten als Lehen von den Grafen von Eberstein (1432 von den von Weiler wieder veräußert). Ein Heilbronner Bürger Hans Mentzer hatte 1405 1/6 des großen und kleinen Zehnten (Ebersteinisches Mannlehen) von seiner Mutter Bruder, Kunz von Klingenberg erkauft, und erhielt solchen Besitz 1422 auf Bitten des genannten Oheims von den Grafen Bernhard und Wilhelm von Eberstein geeignet, „daß er desto baß ein Weib bekommen möchte.“