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der Gerichtshof in Eßlingen bestätigte dies unterm 16. Okt. 1828, und das letzte Erkenntniß wurde von dem königl. Obertribunal am 1. Okt. 1830 ausgesprochen.

Noch vorher entschied ein Ministerialerlaß vom 3. Aug. 1820, daß die Kirche künftig den Evangelischen und den Katholiken gemeinschaftlich zugehören solle, und am 9. Juni 1829 wurde der Grundstein zu der jetzigen Kirche gelegt, wozu der königl. Baurath Nellmann und Stadtwerkmeister Schächterle in Heilbronn die Plane gemacht haben. Weil auch mehreres gebaut wurde, was gerade nicht nothwendig, den Gemeinde-Angehörigen aber doch erwünscht war, so beliefen sich die Kosten des Kirchenbaues auf 13.166 fl. 20 kr. Hieran bezahlten theils nach dem Erkenntniß, theils in Folge eines am 15. April 1834 abgeschlossenen Vergleichs

die Zehntgesellschaft Bube, Merkle und Cons. 3650 fl. –  kr.
die evangelische Stiftungspflege Biberach 6525 fl. 20 kr.
die Gemeindepflege Biberach 2991 fl. –  kr.
13.166 fl. 20 kr.

Der alte mit zwei Glocken und einer Uhr versehene Kirchthurm blieb stehen; die alten Glocken wurden durch Heinr. Kurz in Stuttgart 1826 und 1837 umgegossen. Die neue Kirche wurde auf der Stelle der vorigen aufgebaut und die Evangelischen weiheten sie am 27. Juni 1830 ein.

Damit die Evangelischen die Kirche ganz allein gebrauchen können, kam im Jahr 1861 eine Übereinkunft zu Stande, nach welcher die Katholiken eine besondere Kirche für sich erbauen. Zu den Baukosten gibt die Gemeindekasse 4000 fl., der Staat 1100 fl., das übrige ist größtentheils durch eine Collekte und Kirchenopfer beigeschafft, und was noch fehlt, wollen die katholischen Einwohner von Biberach dazuschießen. Der Grundstein zu dieser Kirche ist am 1. Juni 1862 gelegt worden.

Das Dominikanerkloster in Wimpfen besaß drei Lehen- und Gülthöfe in Biberach.

Vom Zehnten gehörten 2/3 dem Domkapitel Worms, 1/3 dem jeweiligen Domprobst daselbst.

Dieser hatte den Altar der h. Jungfrau zu vergeben, und war schuldig, den Chor, den Thurm und das Pfarrhaus zu erhalten; die Fabrik erhielt das Langhaus der Kirche und bezahlte die Cultuskosten.

Durch den Reichsdeputations-Beschluß vom Jahr 1803 wurden die Besitzungen des Bisthums Worms auf dem rechten Rheinufer und die Probstei Wimpfen Hessen-Darmstadt zugetheilt. Das Großherzogthum

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Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 260. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_260.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)