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satanischen Fastnachts-Schlange längst verdiente Scheltung und endliche Vermaledeyung. Gehalten in der Gemeine zu Biberach im Craichgau am Sontag Invocavit 1665 durch M. Heinrich Bathasar Kulpis von Gera an der Elster. Gedruckt Heilbronn 1665. Unter der Schlange verstand Kulpis die Generalin von Klug.

Nach deren Tode verkaufte ihre Tochter Margarethe Elisabethe, welche einen französischen Cavalier von Melincourt geheirathet hatte, am 6. Mai 1681 das Dorf an den deutschen Orden um 25.000 Reichsthaler.

Dieser besaß schon seit 1532 durch Ankauf von einem Bürger in Trier und von dem Benedictiner Frauenkloster Horreen daselbst zwei Häuser (Storchhof), von zwei Bauern bewohnt, mit Scheuern und Stallung im Orte Biberach, welche der Commende Heilbronn als Käuferin zugehörten, und bei derselben auch stets verblieben sind.

Der übrige Ort kam aber unter das deutschordensche Amt Kirchhausen Oberamts Hornegg. Der Blutbann rührte vom heil. röm. Reich zu Lehen. Solches Lehen wurde nur in zwei Fällen, nämlich nach Abgang des domini directi und des Lehensträgers bei dem kaiserlichen Reichshofrath durch einen Ordensagenten empfangen.

Aufgefordert durch Napoleons Tagsbefehl vom 19. Dec. 1805 nahm Württemberg Besitz von dieser Gemeinde, welche den 11. Nov. 1806 dem Oberamt Heilbronn, 1807 dem Oberamt Kirchhausen, 1810 wieder dem Oberamt Heilbronn zugetheilt wurde.

Was die Kirchengeschichte des Ortes betrifft, so stellte der Deutschorden unterm 16. Sept. 1681 einen Revers aus, daß er die Biberacher bei ihren Rechten und Gewohnheiten erhalten, auch sie niemals an ihrer Gewissensfreiheit oder der Augsburgischen Confession bekränken lassen wolle, kehrte sich aber bald nicht mehr an die Bedingung, unter welcher die Reichsstadt Wimpfen Biberach im Jahr 1650 verkauft hatte, und ließ schon am Jakobi-Feiertag 1685 katholischen Gottesdienst in der einzigen Kirche zu Biberach halten, ohnerachtet sie im Jahr 1624 ausschließlich im Besitze der Evangelischen gewesen war.

Um katholische Einwohner zu bekommen, ertheilte der Orden, während ein einheimischer oder fremder Evangelischer ein Vermögen von 200 fl. und Brautleute von 400 fl. nachweisen mußten, vielen ganz armen Leuten das Bürgerrecht in Biberach, wenn sie sich nur zur katholischen Confession bekannten, deren Nachkommen zum Theil jetzt noch viel unterstützt werden müssen.

Der evangelische Theil der Einwohnerschaft protestirte gegen die

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Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 258. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_258.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)