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ein. Dieser mußte die Einung des schmalkaldischen Bundes aufkündigen; die Stadt mußte dem Kaiser huldigen, 20.000 fl. Strafe zahlen, die kaiserlichen Soldaten gut verpflegen und an die auswärtigen Lebensmittel u. s. w. liefern.

Mit dem Kaiser zog das Heer weiter, eine Besatzung in Heilbronn zurücklassend. Allein am 1. März 1548 kam wieder eine spanische Armee unter dem Obersten Diego de Arz, welche erst am 2. Juli wieder abzog. Diese hauste fürchterlich, die Kilianskirche wurde mit Gewalt durch Einstoßen der Thüren in Besitz genommen und zum katholischen Gottesdienste verwendet. Die Bürger hielten den evangelischen in der Kirche am Hafenmarkt, wo aber einmal ein spanischer Soldat nach dem Prediger Molter auf der Kanzel schoß, ohne ihn jedoch zu verwunden.

In den Häusern plünderten die Spanier, jagten Kranke und Greise daraus oder mißhandelten sie zu Tod, erstachen viele Männer, die Widerstand leisten wollten, und schändeten Weiber und Jungfrauen. Lange Zeit waren die Vorstellungen des Raths bei dem Kaiser vergebens, bis die Stadt am Dienstag nach Frohnleichnam 1548 das Interim annahm.

Nachdem die Spanier das Vermögen der Stadt und der Bürger auf jede Weise in Anspruch genommen hatten, mußte die Stadt auch noch ihren schmalkaldischen Bundesgenossen 7000 fl. bezahlen, und als Kriegsschadensersatz an König Ferdinand 9000 fl. und dem Bischof von Augsburg 4000 fl. Auch dem Herzog Heinrich von Braunschweig mußte Heilbronn im Jahr 1550 5000 fl. Schadloshaltung bezahlen. (Jäger 2, 94–97, 102–126.)

1541 kamen die Heilbronner Statuten im Druck heraus. Professor Zasius zu Freiburg war bei Abfassung dieses Gesetzbuchs behülflich (Jäger 2, 133–138). Die ersten waren ums Jahr 1480 erschienen, in welchem Jahre auch ein Syndicus zum erstenmal auftritt. Auch viele polizeiliche Verordnungen wurden zur Zeit Karls V. vom Heilbronner Rath erlassen. (Jäger 2, 138–163.)

Im Sept. und Okt. 1553 beriethen sich mehrere Fürsten (im sogenannten rheinischen Bunde) in Heilbronn.

Kaiser Max II. gab 1570 eine Rathsordnung, wodurch die Carolinische vom Jahr 1552 abgeändert worden ist. Schon diese hatte den Unterschied zwischen Adelichen und Gemeinen aufgehoben. Nun hatten sich die 15 Personen des kleinen Raths je nach Neujahr zu versammeln und 15 wieder zu wählen oder neue. Der neugewählte kleine Rath (die Regierung) wählte aus seiner Mitte

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Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_222.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)