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3. Oberamts- und Gemeindehaushalt.
Oberamtspflege.

Diese besitzt nur ein Gebäude für die oberamtlichen Gefängnisse, das 8050 fl. kostete und einen im Jahr 1859 neu erbauten Stall für kranke Thiere, der 1950 fl. kostete.

Die früheren Schulden sind seit 1855 ganz abgetragen und es ist am 1. Julius 1864 ein Capitalvermögen von 26.862 fl. vorhanden gewesen, wovon dem Geldgrundstocke 10.500 fl., der Kronprinz-Wilhelmstiftung 550 fl. und der Maurerstiftung 336 fl. zugehören und 8000 fl. zu einem neuen Gefängnißbau gesammelt sind.

Steuerrückstände sind nicht vorhanden.

Weil 7 Straßen, welche sich bei Heilbronn vereinigen, der Staat unterhält, so hat die Heilbronner Amts-Corporation selbst keine Ausgaben für Straßen und Brücken zu machen, und es werden daher als Oberamtsschaden nur 2700 bis 3900 fl. umgelegt.

Die Oberamtsvergleichungskosten waren nur in Jahren, in welchen Früchte bei Theurungen angekauft werden mußten, oder bei Truppen-Einquartierungen bedeutend. In den letzten 10 Jahren durften nur umgelegt werden:

Amtsschaden. Oberamts-Vergl.-Kosten.
1853–54 3.300 fl. 551 fl. 7.
1854–55 3.200 452 5.
1855–56 3.400 553 23.
1856–57 3.300 578 46.
1857–58 3.200 617 44.
1858–59 3.300 2.799 56.
1859–60 3.300 33.453 15.
1860–61 4.000 993 16.
1861–62 3.200 883 4.
1862–63 3.900 959 40.

34.100 fl. 41.842 fl. 16.


Für das Jahr 1863–64 traf es das Oberamt Heilbronn an 3.000.000 fl. direkter Staatssteuer.

Grundsteuer 32.544 fl.
Gefällsteuer 131
Gebäudesteuer 13.790 fl.
Gewerbsteuer 17.038

zusammen 63.503 fl.

wozu die Stadt allein 30.514 fl 28 kr. beizusteuern hat.

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_137.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)