gemeinen Rechte, so daß z. B. der Erstgeborene als der Älteste der Familie kein Vorrecht hat.
Das Oberamt hat nur eine einzige Stadt, 16 Pfarrdörfer, die 3 Weiler Obergruppenbach, Donnbronn und Happenbach, die 8 Höfe Hipfelhof, 2 Bellingerhöfe, Eichhauserhof, Haigern, Hochrain, Drappensee, Vohenlohe und 16 einzelne Wohnsitze.
Von den 16 größeren Wohnorten liegen 3 unmittelbar am Neckar, 4 andere sonst im Neckarthale, 4 an der Schozach, 3 an dem Leinbach und 3 an dem Böllingerbach oder in den Gebieten dieser Bäche.
Die Lage dieser Wohnsitze ist im Allgemeinen gesund und freundlich.
Die Wohnorte sind geräumig und so gelegen, daß sie leicht erweitert werden können. Sie haben hinreichend Brunnen, meistens aus Quellen, und gepflasterte Kandeln in den Hauptstraßen, so daß sie reinlich und geordnet aussehen.
Die Straßen der Stadt sind bis auf wenige längst gepflastert; die meisten Häuser nahe aneinander gebaut, während in den Dörfern gewöhnlich angemessene Hofräume und kleine Küchengärtchen bei den Wohnhäusern sind.
Das Oberamt zählt nach dem Brandversicherungs-Cataster vom 1. Januar 1864:
Haupt- und Wohngebäude | 4435 |
Nebengebäude | 4113 |
8548 |
Dr. Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 067. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_067.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)