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ortsangehörigen Bevölkerung ausgehenden Zählung das Ergebniß gerade in diesem Punkt kein ganz dem wirklichen Sachverhalt entsprechendes ist, und der Unterschied zwischen der faktischen und rechtlichen Bevölkerung gerade in der Stadt Heilbronn sehr ansehnlich ist, da überdieß auch aus andern Gründen viele uneheliche Geburten in die Taufregister der ländlichen Gemeinden gelangen, die dem wahren Sachverhalt nach den Städten zu imputiren wären, so ist auf jene Proportion kein Gewicht zu legen, und das thatsächliche Verhältniß nach der faktischen Bevölkerung dürfte eher über als unter dem Landesdurchschnitt stehen.

Hinsichtlich der Sterblichkeit entnehmen wir der statistischen Aufnahme der Sterbefälle im Königreich in den Jahren 1846–1856 folgende Notizen:

Oberamt Heilbronn. Württemberg. Die im Königreich vorkommenden Extreme.
Einwohner. Einwohner.
1 Sterbefall kam einschließlich der Todtgeborenen auf 32,16 31,64
{
Stuttgart 41,40
Münsingen 24,80
ohne Einrechnung der Todtgeborenen auf 34,27 33,25
{
Stuttgart 44,40
Laupheim 25,90
auf 100 weibl. Gestorbene 107,8 männl. 103,08
{
Ulm 110,30
Nagold 95,70
unter 100 Gest., excl. Todtgeb., standen im ersten Lebensjahre 40,4 42,18
{
Blaubeuren 60,04
Mergentheim 29,68
im 2. bis 7. Lebensjahre 12,06 9,99
{
Oberndorf 14,70
Ulm 5,70
im 8. bis 14. Lebensjahre 2,27 2,39
{
Oberndorf 4,40
Laupheim 1,02
somit im 1. bis 14. Lebensjahre 54,73 54,56.
Unter 100 im Alter von mehr als 14 Jahren Gestorb. waren alt:
15–20 J. 4,42 4,2
{
Reutlingen 6,70
Biberach 2,17
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Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 046. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_046.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)