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Bischof von Constanz diese Kirche dem Kloster zu incorporiren, was dieser im angeführten Jahre noch that. Die Stadt Pfullendorf nahm das Kloster den 28. Jan. 1360 ins Bürgerrecht auf Reg. Boic. 9, 4), wozu K. Karl IV. den 25. Nov. 1373 seine Bestätigung gab, wie er schon im J. 1361 den 30. Jul. den Stiftungsbrief des Klosters confirmirt hatte. K. Karl IV. war übrigens auch ein besonderer Gönner Graf Ulrichs von Helfenstein († 1372) und ließ sich, uneingedenk der Privilegien, welche die Cisterzienserklöster hatten – nämlich, daß sie von Vögten frei bleiben durften und nur allein vom Reiche abhingen – bestimmen, daß er den 13. Decbr. 1352 die Schutzvogtei Königsbronn an genannten Grafen Ulrich und dessen gleichnamigen Vetter um 600 Mark Silber versetzte (Reg. Boic. 8, 285), welche Handlung jedoch der Kaiser den 7. Jul. 1361 urkundlich widerrufen mußte (Besold S. 646). Zu Gunsten des Klosters beschränkte K. Karl die im J. 1365 an Helfenstein ertheilte Belehnung mit allen Eisenbergwerken in helfensteinischer Herrschaft und Wildbännen gelegen, und verbot im J. 1366 auf dem Czammanberge (Zahnberg) und auf allen andern Gütern des Klosters „Eisenerz zu graben und Eisenwerk zu machen“ Besold 649-51).

Gleich nach dem Tode dieses Kaisers begab sich das Kloster in den Schutz Herzog Leopolds von Österreich – als Nachkommen seines Stifters – der es zu schirmen versprach (2. April 1379. (Besold 652) und im J. 1384 seinem Landvogt in Schwaben, Conrad von Stein von Reichenstein gebot, es vestiglich zu halten und zu schirmen (Besold 653). K. Ruprecht aber zog die Schirmvogtei von neuem an das Reich, nahm den 18. Aug. 1408 das Kloster in seinen Schutz und bestätigte dessen Privilegien; auch sein Nachfolger Sigismund that letzteres, Michaelis 1413, von Brenz aus. Doch gelang es den Grafen von Helfenstein, die Schutzvogtei des Klosters wieder zu erlangen, und der Bischof von Augsburg ermittelte zwischen dem Kloster und dem Grafen Johann von Helfenstein einen Vertrag (1426), worin der Abt versprach, des Grafen „unterthäniger, demüthiger Kaplan und ihm dienstlich seyn zu wollen, wogegen der Graf sich verpflichtete, sein gnädiger Herr und ihm in allen Dingen hülflich und räthlich zu seyn“ (Gabelkh.). Da aber Johann dem Kloster auf mancherlei Art beschwerlich fiel, es sogar beraubte, so daß der Convent sich bis auf 2-3 Mönche zerstreute und der Gottesdienst aufhörte, so klagten die Mönche bei K. Sigismund und dieser befahl nun im J. 1431 (Besold 656) der Gräfin Henriette von Württemberg, „da das Kloster ihr also gelegen, daß sie und ihre Amtleute ihm wohl mögen zu Hülfe kommen,“ solches in seinem Namen zu schirmen. Doch nahm er es den 7. Jul. 1434 Besold 658) schon wieder in seinen und seines Reichs unmittelbaren Schutz,

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_249.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)