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heißt der Herrschaft Burger und hat Burgerrecht. Daselbst gibt kein Mensch der Herrschaft Heidenheim weder Leibsteuer, Leibhennen, Hauptrecht, Todtfäll noch Brautläuf. Die Herrschaft hat hier ein Halsgericht und bezieht Umgeld, Steuer und Frevel.“ Der Pfarrsatz wechselte laut Urk. von 1404 zwischen dem Kl. Elchingen und den Grafen von Helfenstein (zuletzt den Herzogen von Württemberg). Um die Kirche machte sich die oben genannte Gräfin Anna von Helfenstein verdient, indem sie mit Gutheißen des Abtes von Elchingen und Ulrichs von Ringingen, Kirchherrn zu Gerstetten, eine Pfründe zum h. Nicolaus stiftete (Urk. vom 20. Aug. 1396). Der Großzehnte in Gerstetten war zwischen dem Pfarrherrn des Ortes und Kloster Elchingen getheilt. Im Jahr 1567 verkaufte der Abt und Convent dieses Klosters ihre 4/9 des Zehnten zu Gerstetten nebst Sölden und Gütern zu Hermaringen, Fleinheim und einer Söld in Gerstetten um 4826 fl. 45 kr. an Herzog Christoph von Württemberg (Staatsarchiv). – Im 30jährigen Kriege litt der Ort ungemein durch die verheerendsten Einquartirungen und Durchzüge, im J. 1635 brannte er ganz ab; wie dies Alles umständlich in der von dem ehemaligen Pfarrer Schlayß in den Jahren 1622-35 sorgfältig geführten Pfarrchronik angemerkt ist. Als er allmählig aus der Asche sich wieder erhob, wurde er mehrere Jahre, bis 1657, von Heldenfingen aus pastorirt.

Zum Gericht und Stab von Gerstetten gehörte ein Weiler Maidstetten, welcher im J. 1556 noch vorkommt, aber jetzt ganz verschwunden ist. Ein noch früher eingegangener Weiler war Emmenstetten, dessen noch so genannte Felder auf diesseitiger Markung östlich vom Orte liegen (s. Kerler, Gesch. d. Gr. v. Helfenst. S. VII). Ebenso sind Erpfenhausen (3/4 St. nordöstl.), Negelstetten (jetzt Walddistrikt, 1 St. nordöstl.) und Steinhaus (Walddistrikt, 1/4 St. östlich von Heutenburg) nur noch in lagerbüchlichen Benennungen vorhanden. Wallbach, Berlingen und Lehrenberg, west-nordwestlich von Gerstetten, sind ebenfalls längst eingegangene bedeutende Höfe, deren Güter gegenwärtig zwar im Besitz von Gussenstadter Bürgern, jedoch zur Markung Gerstetten gehörig und hierher zehent- und steuerpflichtig sind.

2) Heuchstetten, Weiler, mit 143 evangelischen Einwohnern, Filialisten von Gerstetten, 1/2 St. nordwestlich von da, mit eigenem Gemeindevermögen, dessen wichtigsten Bestandteil 170 M. Waldungen und 54 M. Wechselfelder ausmachen. Eine eigene Schule, ein niedliches Häuschen mit einem kleinen Uhrthurm, hat diese Parzellargemeinde 1842 auf ihre Kosten mit Staatsunterstützung gebaut. Bis zum J. 1823 waren 4 Familien nach Gussenstadt eingepfarrt, wohin noch jetzt ein Theil des kleinen Zehntens gereicht wird. Das

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_182.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)