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Unter die Rechte, welche die Vögte genossen, gehörte auch die Schweinemast, wozu ihnen das Kloster verpflichtet war. Cleß B. 349. Von Graf Ulrich von Helfenstein († 1462) erkaufte nebst der Herrschaft Heidenheim Graf Ulrich von Württemberg im J. 1448 die um jene Zeit in Landeshoheit übergehenden Vogtrechte. Seit dem J. 1448 theilte Anhausen die Schicksale des übrigen Heidenheimer Gebiets, und war somit in den Jahren 1450–1503 in dem temporären Besitz Bayerns und in den Jahren 1521–1536 unter ulmischer Pfandschaft.

Das Klosterwappen war vierfeldig: im ersten goldenen Felde eine rothe Fahne (Tübinger Wappen nach der falschen Ansicht, daß die Pfalzgrafen von Tübingen die Klosterstifter gewesen), im zweiten und dritten rothen ein von Silber und Schwarz geschachtet schrägrechter Balken, im vierten eine aufgerichtete Armbrust.

Die Kriege des 15. bis 17. Jahrhunderts schlugen dem Kloster vielfältige Wunden; im Kriege der Reichsstädte mit dem Grafen Ulrich von Württemberg wurde es von den Städtern in Asche gelegt. Großes Unglück erlitt es durch die verschwenderische Haushaltung des Abtes Georg von Sontheim, welcher Schulden auf Schulden häufte. Zucht und Ordnung lösten sich auf, weßhalb der Herzog Ludwig von Bayern und der Bischof von Augsburg Mönche von Elchingen schickten, um das Kloster zu reformiren; der Abt wurde abgesetzt und auf dem Klosterthurm eingekerkert (1465). Wie nun am Schlusse des 15. Jahrhunderts, besonders durch die Verdienste des Abtes Legerlin das Kloster sich wieder hob, so wurde es doch im J. 1504 im bayerischen Erbfolgekrieg bereits wieder in Asche gelegt, später, im J. 1519 den 28. März von dem schwäbischen Bunde eingenommen und hart behandelt, im J. 1525 im Bauernkrieg sehr beschädigt.

Die Reformation fand an Abt Agricola (Baur) Widerstand. Dieser Abt hatte fünf Männer, welche sich der neuen Lehre zuwandten, aus dem Kloster fortgeschickt und ihnen den Unterhalt versagt; nun aber mußte er selbst weichen und verlebte den Rest seiner Tage in Bolheim mit einem jährlichen Leibgeding von 250 fl. (s. den Revers des Abtes vom 15. Mai 1536 bei Sattler, Herzoge, Thl. 3. Beil. Nr. 33; über die Reformation in Anhausen überhaupt s. Sattler 3, 71 und [Schmidlin im] Schwäb. Magaz. 1775. S. 98).

Noch hatte Herzog Ulrich keinen evangelischen Abt für Anhausen bestellt, als nach dem Interim (1543) die Mönche wieder in das Kloster einzogen. Sonach wurde in Onuphrius Schaduz noch einmal ein katholischer Abt von Anhausen eingesetzt, welcher vom J. 1548 an dem Kloster vorstund (Besold S. 343). – Um jene Zeit (1550)

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_151.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)