Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und wirklich erscheint bei der Theilung unter den Söhnen K. Ludwigs im J. 1349 in dem Antheil Ludwigs, Markgrafen von Brandenburg: Hellenstein die Burg, Haydenheim die Statt mit allen ihren Zugehörden, desgleichen Giengen (s. Giengen, wo auch der Beleg). Allein gleich darauf sehen wir diese Orte wieder beim Reich. Sie wurden laut Urkunde den 21. Mai 1351 von K. Karl IV. den beiden Grafen Ulrich von Helfenstein, Brudersöhnen, zu einem edeln Erblehen überlassen. (24.000 fl. hatte die Summe betragen, welche der Kaiser auf diese Besitzungen bei genannter Familie aufgenommen hatte). Als im J. 1356 diese zwei Vetter, Ulrich der ältere † 1372 und Ulrich der jüngere † 1361, die Grafschaft Helfenstein in zwei Theile theilten, fielen dem jüngeren[1] die südöstlichen Landestheile zu, und diese begriffen außer vielen benachbarten Orten, worunter namentlich Blaubeuren (woher der Name: Blaubeurer Linie), in unserem Oberamte hauptsächlich folgende: Giengen Burg und Stadt, Hellenstein, Heidenheim, Hürben, die Klöster Anhausen, Herbrechtingen, Königsbronn, die Vogtei über die Kirche zu Hausen ob Lonthal. Die Theilungslinie gieng über Gerstetten, Heuchstetten, den (jetzt verschwundenen) Hof auf dem Hochberg, Irrmannsweiler, und schied diese Orte, nebst allen östlich hievon gelegenen, dem jüngeren Vetter zu. Folgende Kirchensätze in unserem Bezirke sollten der jüngeren Linie gehören: Gerstetten, Hermaringen, Hohenmemmingen, Heidenheim, Schnaitheim, Fleinheim, auch ein ansehnlicher, im Theilungsbrief umständlich beschriebener Wildbann. Ein halbes Jahrhundert vor obiger Theilung, im J. 1302, waren die Ausstattungsgüter des Kl. Königsbronn (s. d.) von dem Helfensteinischen Besitze genommen. Über der Stelle, wo dieses Kloster gegründet wurde, hatte eine Hauptfeste des Hauses, Herwartstein, emporgeragt.

Nach und nach treten mehrere Familien in unserem

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_106.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Das Gebiet der ältern Linie erstreckte sich nicht in unsern Bezirk