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Das meiste Grundvermögen besitzen die Städte Heidenheim und Giengen. Von dem weniger bedeutenden Capitalvermögen besitzt die Stadt Giengen den höchsten Betrag. Im Ganzen ist der Bezirk mit nicht unbedeutenden Gemeindeschulden belastet, am meisten Heidenheim, Steinheim, Hermaringen, Mergelstetten.

Zur Deckung der Amts- und Gemeindelasten reicht das Vermögen bei keiner Gemeinde hin, dagegen zu den Gemeindelasten allein in 11 Gemeinden.

Das Stiftungsvermögen ist allein in Giengen von größerer Bedeutung, und beläuft sich im Ganzen auf 481 Morgen Grundeigenthum und 317.329 fl. Capitalien und Ausstände, worauf 20.210 fl. Schulden haften.


4. Kataster und Steuern.


Das Kataster des Oberamts beträgt (mit Einschluß der Grundherrschaften) von

     Grundeigenthum      252.957 fl. 15 kr.
     Gefällen         6.252  "  22  "  
     Gebäuden 2.837.726  " [1]
     Gewerben         8.039  "  17  "  
Die direkte Steuer war an 2.000.000 fl.
     Grundsteuer       21.374 fl.
     Gefällsteuer           548  "
     Gebäudesteuer         5.534  "
     Gewerbesteuer         5.030  "
        32.486 fl.
Es kommen somit an direkten Steuern
auf 1 Quadratmeile         3.897 fl.
auf eine Person               1 fl. 5 kr.
An indirekten Abgaben wurden in dem Bezirk nach einem Durchschnitt von 1839/42 erhoben:
1. Wirthschaftsabgaben:
     Von Wein und Obstmost         3.212 fl. 15 kr.
     Malzsteuer       31.061 fl. 48 kr.
Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_101.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Nach dem Kataster von 1843 2.942.922 fl.