Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

eingeholter Genehmigung der betr. Gemeinderäthe, seit 1842 alljährlich durch eine Kommission des landwirthschaftl. Vereins visitirt, die Ausstellungen, welche diese gefunden, werden den Gemeinderäthen zur Beachtung mitgetheilt, und es lassen sich hievon gute Früchte hoffen.

Bei der Visitation vom Sommer 1842 wurden unter 82 Farren, welche der Bezirk zählt, gefunden:

limpurger   8
schweizer   2
allgäuer   2
holländer   1
gewöhnlicher Landraçe 69
Darunter theils als vorzüglich und theils
als gut prädicirt
54
als mehr oder weniger untauglich 28

Auf einen Farren kommen ungefähr 75 Kühe. – In keinem Ort ist die Farrenhaltung in der Selbstverwaltung der Gemeinde, und selbst die Gem. Brenz, die hiemit im Jahr 1842 den Anfang gemacht und dafür einen schönen Simmenthaler Farren als Preis vom Verein erhielt, hat sie, als angeblich zu theuer, wieder aufgegeben. Die Farrenhaltung ist, mit wenigen Ausnahmen, wo sie auf gewisse Güter radicirt, aller Orten Obliegenheit der Gemeinden. In einigen derselben werden die Farren auf ihre Rechnung angeschafft und größeren Viehhaltern ohne Abstreich in Verpflegung übergeben; in andern dagegen, wie z. B. in Giengen, wo der reiche Spital die Farren zu unterhalten hat, sind sie im Abstreich verliehen und werden von den Pächtern selbst angeschafft. Die Nachtheile, welche aus der letztern Behandlungsweise für die Viehzucht entspringen, sind zu einleuchtend und es ist zu hoffen, daß die dießfallsigen Einwirkungen des landwirthschaftlichen Vereins nicht länger unbeachtet bleiben werden. Da wo bis jetzt noch Weidewirthschaft betrieben wird,[1] geht auch der Farre unter den

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 069. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_069.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Es ist schon oben bemerkt worden, daß noch immer Stoppel-, Herbst- und Frühlingsweidgang besteht. Auch werden auf der Alp und dem Albuch die großen Wechselfelder zur Beweidung benutzt, welche nur eine Anzahl Jahre bebaut werden, und dann wieder Jahre lang zur Weide liegen bleiben. Mit vollkommener Stallfütterung gehen nur einzelne bedeutendere Landwirthe, und unter den Gemeinden die Stadt Giengen – wo sie in der nächsten Zukunft durchgängig zu Stande kommen wird – als Muster voran. Vergl. Paulus XVII, S. 281 ff.