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Aus nachstehender Tabelle kann das Verhältniß der frühern und neuern Holzpreise am besten entnommen werden:

Sortimente. 1800.
Preis
1810.
Preis
1820.
Preis
1842.
Preis
nied-
rigster
höchster nied-
rigster
höchster nied-
rigster
höchster nied-
rigster
höchster
I. Brennholz. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
     1 Klafter Scheiter - Eichen 2 30 3 30 4 30 4 30 4 30 4 30 9 40 9 40
     1 Klafter Scheiter - Buchen 3 30 4 5 30 6 " 5 30 5 30 11 30 13 30
          Reisach p. 100 unbekannt unbekannt 1 43 2 50 3 30 6 "
II. Stammholz.
          1 Kubikfuß - Eichen

"

9

"

10

"

8

"

14

"

9

"

16

"

9

"

16
          1 Kubikfuß - Buchen
"

5

"

6

"

5

"

6

"

6

"

7

"

8

"

10

Das Leseholz in den Staatswaldungen wird von dem ärmern Theil der Insassen des Forsts fleißig gesammelt, für welchen Zweck wöchentlich 2 Tage bestimmt sind. Die Zahl der ausgestellten Erlaubnißscheine beträgt 1400, und es erhält jede arme oder bedürftige Familie 1 Stück. Auch die Stumpen werden in neuerer Zeit mehr als früher benützt, jedoch nicht in dem Grad wie in den Nadelholzforsten, indem das Roden der Stöcke von Buchen und Eichen, besonders in dem festen Lehmboden wie er hier vorherrschend ist, manche Schwierigkeiten nach sich zieht; doch darf man die Jahressumme dieser Nutzung auf 300 Klafter in den 9 Revieren des Forsts annehmen.

Folgende Berechtigungen ruhen auf den Waldungen des Staats:

1. Waldweide.

Auf den meisten Staatswaldungen haften Weideberechtigungen, theils lagerbüchliche theils observanzmäßige, jedoch

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 064. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_064.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)