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b. Pflanzenbau.
1) Verhältnisse des Feldbaues im Allgemeinen.

Die gesammte nutzbare Fläche beträgt nach dem Ergebniß der Landes-Vermessung, mit den Waldungen 132.3646/8, ohne diese 71.1936/8 Morgen. Das ungebaute Land verhält sich zu dem gebauten wie 1 zu 7,5.

Übrigens ist zu bemerken, daß seit der Landes-Vermessung viele Allmanden angebaut worden sind, wie denn namentlich deren in Sontheim an der Brenz im Jahr 1842 allein über 700 Morgen zur Vertheilung kamen.

Von der ganzen Bodenfläche kommen auf einen Menschen 4,8 Morgen, auf 1 Stück Rindvieh 12,2 Morgen, auf 1 Pferd 75,8 Morgen.

Das Verhältniß der Kulturarten, Gärten und Länder als Einheit angenommen, ist folgendes:

Gärten und Länder 1,0
Äcker 30,0
Wiesen 4,4
Waldungen 30,6

oder auf 100 Morgen der Bodenfläche kommen

auf Gärten und Länder 1,4
  "  Äcker 41,5
  "  Wiesen 6,0
  "  Waldungen 42,0

Von den fehlenden 9,1 Procent kommen auf Weiden und Öden 6,5, auf Flüsse und Seen 0,4, auf Straßen und Wege 1,9 und der Rest mit 0,3 auf Gebäude-Areal, Steinbrüche und Lehmgruben.

Vertheilung und Eigenthum. Von der ganzen Grundfläche befinden sich im Eigenthum des Staats 43.2382/8 Morgen, des Adels 15602/8 Morgen, der Körperschaften 30.0892/8 Morgen; zusammen 74.8876/8 Morgen; der Rest mit 70.7126/8 Morgen ist Eigenthum der Privaten. Das Grundeigenthum ist in 76.225 Parzellen getheilt, und es kommen daher auf 1 Parzelle 1,9 oder nahe zu 2 Morgen einschließlich der meist in größeren Flächen bestehenden Waldungen, und es gehört hiernach der Bezirk zu denjenigen von weit gehender Zerstücklung des angebauten

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 047. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_047.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)