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V. Nahrungsstand.
1. Hauptnahrungsquellen.

Die Hauptnahrungsquellen sind: Ackerbau, Viehzucht und Gewerbe. In Heidenheim und Königsbronn sind letztere bei weitem vorherrschend.


2. Vermögen.


Der Geldwerth des Grundeigenthums beträgt im 20fachen Betrag des geschätzten jährlichen Ertrags

  7.181.467 fl.
derjenige der Gebäude   3.368.522  "
          "          des Viehes      511.862  " 
Zusammen 11.061.851 fl.
Davon ist
a) steuerfrei:
     Grundeigenthum       837.146 fl. 30 kr.
     Gebäude       425.600  "  
Zusammen   1.262.746 fl. 30 kr.
b) steuerbar:
     Grundeigenthum   6.344.320 fl. 40 kr.
     Gebäude   2.942.922 fl. 
Zusammen   9.287.242 fl. 40 kr.

Das steuerfreie Vermögen verhält sich zu dem steuerpflichtigen wie 1 zu 7,4, oder das steuerfreie Vermögen beträgt nahe an 1/9 des Ganzen. An steuerpflichtigem Vermögen kommen auf 1 Einwohner a) mit Einrechnung des Viehes 325 fl.; b) ohne dasselbe 307 fl.; auf eine Familie zu a) 16271/2 fl., zu b) 1463 fl.

Der hiesige Bezirk gehört im Allgemeinen zu den wohlhabenden; einzelne Gemeinden, wie Sontheim a. d. Brenz, Hermaringen, Sachsenhausen, Hohenmemmingen, Hausen, Heuchlingen, Heldenfingen, zu den wohlhabendsten des Landes. In diesen Orten ist Feldbau und Viehzucht vorherrschend, nebenbei aber treibt an einzelnen Orten der minder Wohlhabende zugleich die Weberei als Nebenbeschäftigung. In den übrigen Orten, besonders Dettingen, Herbrechtingen,

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 042. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_042.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)